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Österreich: Fünf Jahre Haft für Holocaust-Leugner Honsik

Ein Schwurgericht in Wien hat den österreichischen Holocaust-Leugner Gerd Honsik gestern zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Geschworenen befanden den Angeklagten in allen 21 Punkten für schuldig.

Honsik wurde vorgeworfen, trotz einer früheren Verurteilung nach dem österreichischen "Wiederbetätigungsgesetz" weiter nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet zu haben. Honsik kündigte Berufung gegen das Urteil an. Er hatte während des Verfahrens seine rechtsradikalen Thesen mehrfach wiederholt.

Der 67-Jährige war im Jahr 1992 auf Grundlage des österreichischen Gesetzes gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung wegen seines Buches Freispruch für Hitler zu eineinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Noch vor dem Berufungsverfahren setzte er sich jedoch nach Spanien ab, wo er 15 Jahre unbehelligt lebte und - nach Meinung der Staatsanwaltschaft - seinen Ruf als "führender Publizist der rechten Szene" festigte und in seiner Zeitschrift Halt weiter nationalsozialistisches Gedankengut verbreitete. Im August 2007 wurde Honsik schließlich bei Malaga festgenommen und an Wien ausgeliefert.

Nach Honsik kündigte auch die Staatsanwaltschaft gegen das ihrer Ansicht nach zu milde Urteil Berufung an. Die Höchststrafe für das Vergehen der nationalsozialistischen "Wiederbetätigung" liegt in Österreich bei zehn Jahren Haft. Staatsanwalt Stefan Apostol erwägt nach Presseberichten von heute inzwischen, auch Ermittlungen gegen Honsiks Verteidiger Herbert Schaller einzuleiten. Schaller, der ebenfalls der rechen Szene zugeordnet wird, hatte während des Verfahrens mehrfach die Existenz von Gaskammern in Konzentrationslagern geleugnet. (cl/dpa)

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