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Online-Durchsuchung: SPD behält sich Einspruch vor

Justizministerin Brigitte Zypries und Innenminister Wolfgang Schäuble haben sich in der Frage der Online-Durchsuchung geeinigt – vom Tisch ist die Debatte damit aber noch nicht. Die SPD-Fraktion will den Antrag genau prüfen. Die Opposition lehnt das Vorhaben weiter ab.

Der Streit um die Online-Durchsuchung von Computern wird die Große Koalition noch eine Weile beschäftigen: Auch nach der Einigung zwischen Innen- und Justizministerium bleibt die SPD-Bundestagsfraktion skeptisch. Ihr innenpolitischer Experte Klaus-Uwe Benneter sagte der "Berliner Zeitung": "Wir werden uns genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, und behalten uns einen Einspruch vor." Nicht zuletzt müsse sichergestellt sein, dass regelmäßig überprüft wird, ob das Gesetz richtig angewandt wird.

CDU fordert SPD zur Zustimmung auf

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) fordert den Koalitionspartner SPD dagegen zur Zustimmung auf. "Wenn sich die SPD jetzt immer noch sträubt, dann schlagen die Leute doch die Hände über dem Kopf zusammen. Dafür hätte niemand mehr Verständnis", sagte Bosbach der "Berliner Zeitung". Die Union sei der SPD schließlich sehr entgegen gekommen. Auf Drängen der SPD hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) darauf verzichtet, Polizisten den Zutritt zu Wohnungen von Verdächtigen zu erlauben, um auf deren Computern Überwachungs-Software zu installieren. Die Online-Durchsuchung werde damit "nicht zum stumpfen Schwert", sagte Bosbach am Dienstagabend der ARD.

Die SPD hatte das Eindringen in die Wohnung Verdächtiger bis zuletzt abgelehnt. Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde der Gesetzentwurf über erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Bekämpfung des Terrorismus nun an die Länder geschickt, sagte ein Sprecher Schäubles. Vor der Sommerpause könne der Entwurf dem Bundeskabinett vorgelegt werden.

Hohe rechtliche Hürden

Noch im Februar hatten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Schäuble über Details des BKA-Gesetzes gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Ende Februar veröffentlichten Urteil hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen aufgestellt.

Scharfe Kritik kommt von der Opposition. "Meine Befürchtung war schon immer, dass sich der Widerstand der SPD gegen die heimliche Online-Durchsuchung in Schall und Rauch auflösen wird", sagte FDP-Fraktionsvize Max Stadler der "Berliner Zeitung". "Selbst wenn die Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht übersprungen werden, heißt das noch lange nicht, dass man die Online-Durchsuchung politisch gut heißen muss. Wir bleiben sehr skeptisch." Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele sagte der ARD: "Unser Privates stirbt ganz offensichtlich scheibchenweise." Der Rechtsexperte der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, sagte der "Berliner Zeitung", nur weil das Verfassungsgericht Online- Durchsuchungen in bestimmten Fällen erlaubt habe, "heißt das noch lange nicht, dass man es auch machen muss".

Dagegen hält Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) die nun gefundene Regelung für nicht weitgehend genug. Sie erklärte am Dienstagabend in München: "Warum das Betreten der Wohnung ausgeschlossen sein soll, leuchtet mir nicht ein." Wenn nötig, müsse dies mit Genehmigung eines Richters möglich sein. "Hier wird man nachbessern müssen." (mfa/dpa)

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