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Online-Durchsuchung: Wie viel schnüffeln darf der Staat?

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen. In Nordrhein-Westfalen ist diese Maßnahme zur Terror-Abwehr längst Gesetz. Dagegen wehren sich gleich mehrere Personen mittels Verfassungsbeschwerde.

Wie tief darf der Staat seine Nase in meinen Computer stecken? Das soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch klären. Dort entscheidet sich, ob das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, das als erstes und einziges Bundesland einen "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme" erlaubt, legitim ist. Praktisch greift der NRW-Verfassungsschutz mit Hilfe einer ähnlichen Technik wie der heiß diskutierte Bundestrojaner auf den Computer zu. Auch das Installieren einer Computerwanze ist vorstellbar, dafür müssen die Fahnder allerdings in die Wohnung des Verdächtigen eindringen.

Streitpunkt vor dem Bundesverfassungsgericht ist nun, ob es überhaupt möglich ist, einen Computer auszuspionieren und sich dabei nur auf die Internet-Kommunikation zu beschränken. Oder ob es bei einer Online-Durchsuchung unvermeidlich ist, auf die gesamte Festplatte zuzugreifen und dabei zwangsläufig für die Ermittlungen nicht relevante Daten ebenfalls von den Fahndern gesehen werden. Erhebliche Kritikpunkte und Erklärungsbedarf gibt es auch bei der Formulierung des Verfassungsschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen. Zum Beispiel klärt die Umschreibung "Zugriff auf informationstechnische Systeme" nicht eindeutig, ob auf die gesamte Festplatte zugegriffen werden darf. Es wird aber erwartet, dass die Online-Durchsuchung unter strengen Auflagen und in wenigen Fällen erlaubt wird.

Streitpunkt in der großen Koalition

Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts blickt auch die große Koalition mit Spannung. Die Online-Durchsuchung ist ein heißer Zankapfel besonders zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie verwiesen zwar beide darauf, dass die Richter in den roten Roben nur über ein Landesgesetz urteilen, aber Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kündigte schon bei der Anhörung im Oktober eine Grundsatzentscheidung an, die weit über die Landesgrenzen von NRW hinausgehen soll.

Den Stein ins Rollen brachte im vergangenen Jahr Innenminister Schäuble. Er will zur verbesserten Terror-Abwehr das Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) reformieren. Das BKA soll demnach auch Online-Durchsuchungen durchführen dürfen - am besten sogar ohne Richterbeschluss, wünscht sich Schäuble. Schützenhilfe bekommt er bei seinen Plänen von seiner Partei-Kollegin und Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Koalition strebt schnelle Einigung an

Die Entscheidung in Karlsruhe zur umstrittenen Überwachung von "Terror-Computern", wie Schäuble es ausdrückt, wollte er nicht abwarten, sondern gleich zur Tat schreiten. Er legte 2007 prompt einen eigenen Gesetzentwurf vor und setzte sich damit über die eigens einberufene Arbeitsgruppe der Bundesregierung und den Koalitionspartner SPD hinweg.

Die SPD ist ihrerseits zwar ebenfalls für den Einsatz von Online-Durchsuchungen im Kampf gegen den Terrorismus, wollte aber lieber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Eine zu starke Unterwanderung der Bürgerrechte, wie Online-Durchsuchungen ohne Richterbeschluss, lehnt sie im Gegensatz zur CDU ab. Nun wollen sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen auf der Grundlage des Richterspruchs in einer Klausurtagung in Bonn am 27. Februar auf einen gemeinsamen Nenner einigen, um das BKA-Gesetz schnellstens über die Bühne bringen zu können.

Verfassungsbeschwerden gegen Eingriff in die Grundrechte

Gegen das Verfassungsgesetz von Nordrhein-Westfalen hatten gleich mehrere Personen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Beschwerdeführern gehören der ehemalige Bundesinnenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP), die Telepolis-Autorin Bettina Winsemann, ein Mitglied der Linkspartei vom Landesverband NRW sowie zwei weitere Anwälte. Sie sehen durch das NRW-Verfassungsschutzgesetz einen Eingriff in ihr Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Da viele private Daten, die früher als Gegenstände unter den Schutzbereich der Wohnung fielen, heute auf dem heimischen Rechner gespeichert werden.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen war bei dem Knackpunkt Online-Durchsuchung nach vorne geprescht und beschloss mit seiner Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes vom 30. Dezember 2006, auf private Rechner der Bürger zuzugreifen. Ziel der Online-Durchsuchung ist danach die Gewährleistung der Staatssicherheit und vor den aktuellen politischen Geschehen der Schutz vor Terrorismus. Das Gesetz erlaubt es der Verfassungsschutzbehörde zum einen die Internet-Kommunikation von Personen, wie zum Beispiel E-Mails, Newsgroups, Chats, Webseiten heimlich auszuspionieren. Zum anderen wird der Zugriff auf informationstechnische Systeme gestattet, auch mit Hilfe technischer Mittel.

Da die Maßnahmen einen Eingriff in das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis bedeuten, muss nach dem G-10-Gesetz eine so genannte G-10-Kommission entscheiden, ob der Zugriff auf den jeweiligen Computer legitim ist. Der Kommission muss ein zum Richteramt befähigter vorsitzen. Ein Richterbeschluss muss somit nicht vorliegen. Drei Beisitzer und der Vorsitzende stimmen darüber ab und bei Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Vier weitere stellvertretende Mitglieder haben lediglich Rede- und Fragerecht.

Irja Most

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