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Online-Durchsuchungen: Zypries stellt die PC-Überwachung in Frage

Bundesinnenminister Schäuble will eine schnelle gesetzliche Regelung für Computer-Durchsuchungen. Bei der SPD formiert sich Widerstand.

Berlin - Eine rasche Gesetzgebung für heimliche Online-Durchsuchungen stößt bei führenden Justizpolitikern der SPD auf Widerstand. "Es geht um eine rechtsstaatliche Prüfung, die dauert nun mal ihre Zeit," sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) laut "Spiegel Online". Ein schnelles Gesetz sei im Moment nicht in Sicht. Hingegen zeigte sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) überzeugt, die SPD für eine gesetzliche Regelung gewinnen zu könnnen. Wie die Regelung konkret aussehen werde, sei zwar noch offen, sagte er der "taz". "Aber sie wird kommen." Darüber gebe es einen "breiten Konsens" in der Regierungskoalition.

Zypries forderte die Strafverfolger zu Erklärungen auf, "warum sie Computer online durchsuchen müssen und nicht zu den gleichen Ergebnissen kommen, wenn sie physisch in eine Wohnung gehen und die Festplatte kopieren". Nur wenn dafür triftige Gründe vorgelegt werden könnten, sei ein Gesetz überhaupt denkbar. Die Justizministerin wies auch darauf hin, dass ein mögliches Gesetz sich an den engen Regeln orientieren müsse, die bereits für die akustische Wohnraumüberwachung gelten. So hatte das Verfassungsgericht festgelegt, dass Gespräche von Dritten oder Gespräche mit einem Anwalt in einer abgehörten Wohnung nicht aufgezeichnet werden dürften.

Auch Verfassungsschutz soll ausspähen dürfen

Schäuble sagte, er sei "für einen weiten Anwendungsbereich" bei der Computer-Ausspähung. Er fügte hinzu: "Wir werden prüfen, ob eine Verfassungsänderung nötig ist", sagte er. Schäuble will außerdem erreichen, dass auch der Verfassungsschutz heimlich Computer-Festplatten ausspähen darf. Angesichts der terroristischen Bedrohung sei "die Vorfeldaufklärung mindestens so wichtig wie die Strafverfolgung", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Er ließ offen, ob der Verfassungsschutz des Bundes bereits auf private Computer zugegriffen habe.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Harald Baumann-Hasske, wandte sich strikt gegen ein Gesetz für heimliche Online-Durchsuchungen. Er sprach von einem "infamen Ansinnen" Schäubles. Ein derart erheblicher Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen sei durch nichts zu rechtfertigen. Ein entsprechende Gesetz würde auch das Bundesverfassungsgericht "kassieren".

Keine Rechtsgrundlage für amtliche Hackerangriffe

Nachdem der Bundesgerichtshof die heimliche Computer-Ausspähung durch die Polizei vor wenigen Tagen für unzulässig erklärt hatte, wollen die Innenexperten von Union und SPD so rasch wie möglich eine Rechtsgrundlage schaffen. Laut BGH fehlt für derartige amtliche Hacker-Angriffe bisher eine eindeutige Ermächtigungsgrundlage im Gesetz. Demnach ist die verdeckte Online-Durchsuchung nicht durch die Vorschrift zu Hausdurchsuchungen gedeckt, weil diese laut Strafprozessordnung "offen" vorgenommen werden müssen. Die Online-Durchsuchung soll den Ermittlern zufolge Verfahren etwa gegen Islamisten erleichtern.

Schäuble schloss auch eine künftige Verwendung der Daten aus den gerade eingeführten biometrischen Personalausweisen nicht aus. Die Verwendung der Passbilder und Fingerabdrücke als Fahndungsinstrument sei zwar momentan nicht geplant, sagte Schäuble der "taz". Der Gesetzgeber behalte aber immer die Möglichkeit, einmal getroffene Entscheidungen später zu revidieren. (tso/AFP)

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