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Online-Ermittlungen: Spionage-Software bald auch zur Strafverfolgung

Die große Koalition will den Einsatz von Spionage-Software auf Computern auch zur Aufklärung schwerer Verbrechen erlauben. Die Strafprozessordnung soll noch in dieser Legislaturperiode ergänzt werden.

"Ein Entwurf der Bundesjustizministerin (Brigitte Zypries, SPD) zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor", sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der "Neue Osnabrücker Zeitung". Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen."

Den Strafverfolgern soll demnach zur Aufklärung schwerer Verbrechen die sogenannte "Quellen-TKÜ" erlaubt werden. Dabei wird die Telekommunikation mittels Spionage-Software auf dem Computer abgegriffen, noch ehe Internet-Telefonate oder E-Mails von den Überwachten verschlüsselt werden können. "Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können", sagte Bosbach. Die Befugnisse der Behörden müssten dem technischen Fortschritt angepasst werden.

Zum anderen sieht der Entwurf aus dem Hause von Justizministerin Zypries laut Bosbach vor, dass Erkenntnisse aus Online-Razzien des Bundeskriminalamts (BKA) oder von Länderpolizeien auch in Strafverfahren verwertet werden dürfen. Eine eigenständige Erlaubnis für Online-Durchsuchungen in der Strafprozessordnung wird es hingegen nicht geben. Das BKA darf zur Abwehr schwerster Gefahren seit Januar präventiv sowohl Online-Razzia als auch "Quellen-TKÜ" einsetzen. (feh/dpa)

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