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Online-Durchsuchungen

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Online-Razzien: Nächste Runde im Trojanerstreit

Justizministerin Brigitte Zypries hat einen Kompromiss vorgeschlagen, um die Blockade der Koalition bei den Onlinedurchsuchungen zu lösen. Doch die Innenpolitiker von CDU und CSU lehnten dankend ab.

Berlin - Mit ihrem jüngsten Kompromissvorschlag zur Onlinedurchsuchung ist Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bei der Union offenbar abgeblitzt. Noch kurz vor einer ersten Anhörung des Bundesverfassungsgerichts am kommenden Mittwoch zur Onlinedurchsuchung hat die SPD-Politikerin dem Koalitionspartner nach Berichten an den Gesprächen Beteiligter kürzlich Folgendes vorgeschlagen: Der Inhalt der Festplatte eines Verdächtigen bleibt unberührt. Allerdings darf der in der Koalition umstrittene Bundestrojaner trotzdem heimlich auf den Rechner aufgespielt werden, um zumindest verschlüsselte E-Mails und verschlüsselte Internettelefonate noch vor der Verschlüsselung abzugreifen. Diese Formel sollte zumindest bis auf Weiteres die Blockade lösen.

Die Innenpolitiker von CDU und CSU aber haben dankend abgelehnt. Sie beurteilten die Linie der Ministerin sogar als Rückschritt. „Wir sagen: das ist doppelt falsch“, meint jetzt Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU). Die sogenannte Quellen-TKÜ (Überwachung der Telekommunikation an der Quelle), die Zypries nun als Kompromiss regeln wolle, sei längst durch die Gesetze zur Telekommunikationsüberwachung abgesichert. Und mit der Onlinedurchsuchung im eigentlichen Sinne, also der Kontrolle einer Festplatte durch das Aufspielen eines Spionageprogramms, habe das nichts zu tun.

Schon in seiner Antwort auf einen Fragenkatalog des Justizministeriums hatte das Innenministerium auf diese Unterscheidung gepocht. Darin heißt es: „Onlineüberwachung soll sich nicht auf Telekommunikationsdaten erstrecken. Darin liegt die Abgrenzung zur Quellen-TKÜ ..., die sich entsprechend der bestehenden gesetzlichen Regelungen gestaltet“. Wobei auch das Innenministerium darauf hinweist, dass „die technische Vorgehensweise vergleichbar ist“.

Die Frage, ob die Quellen-TKÜ schon rechtlich geregelt ist, hat durchaus praktische Konsequenzen. Eine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz an die Bundesregierung hat jetzt ergeben, dass der Zollfahndungsdienst in zwei Fällen die Quellen-TKÜ einsetzt. Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ das bayerische LKA ebenso. „Es ist unredlich, wenn die Bundesregierung einerseits bis zur Schaffung einer Rechtsgrundlage ein Moratorium verhängt“, erklärte dazu Piltz, „aber zugleich Maßnahmen durchführt, die sich der gleichen Technik bedienen.“ Zudem befürchtet sie, dass der Eingriff tiefer sein könnte, als bislang dargestellt.

Sebastian Edathy (SPD), der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, beurteilt die Quellen-TKÜ auch jetzt schon als „rechtlich zulässig“. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz ist auf Seiten der Justizministerin. „Aus meiner Sicht braucht man dafür eine eigene Rechtsgrundlage“, sagte er dem „Spiegel“. Gedeckt sei nur das Abhorchen der Internettelefonate, nicht aber der technische Eingriff, der das ermögliche. Die SPD will sich zur aus ihrer Sicht weitergehenden Onlinedurchsuchung erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abschließend positionieren. In der Union indes erhofft man sich schon aus dem Verhandlungsverlauf Bewegung.

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