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Politik: Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Sonderermittler soll Abgeordneten helfen

Acht Mal schon haben die Abgeordneten des Bundestags in den vergangenen 24 Jahren versucht, mit einem eigenen Gesetz die Arbeit der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zu regeln. Jetzt, im neunten Anlauf, scheint es endlich zu klappen.

Acht Mal schon haben die Abgeordneten des Bundestags in den vergangenen 24 Jahren versucht, mit einem eigenen Gesetz die Arbeit der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zu regeln. Jetzt, im neunten Anlauf, scheint es endlich zu klappen. Die zuständigen Berichterstatter aus den Fraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP, Grünen und PDS einigten sich in diesen Tagen auf einen 42 Seiten starken Gesetzentwurf, der nach dem Willen der rot-grünen Koalition noch in diesem Monat vom Bundestag beschlossen werden soll.

Gerade die Erfahrungen des laufenden Untersuchungsausschusses, der seit Monaten mühsam versucht, die CDU-Spendenaffäre aufzuklären, haben den Abgeordneten gezeigt, wie notwendig es ist, die Verfahrensregeln neu und klar festzulegen. Der Abgeordnete Christian Ströbele, der für die Grünen an der Formulierung des Textes mitgewirkt hat, freut sich, dass das neue Gesetz nun von den Fachleuten aller Fraktionen getragen wird. Das werde "ein reines Parlamentsgesetz".

Auffälligste Neuregelung ist, dass die Abgeordneten künftig einen "Ermittlungsbeauftragten" berufen können, der ihnen bei der Aufklärung hilft. Bereits wenn ein Viertel der Ausschussmitglieder einen solchen Sonderermittler fordert, muss er berufen werden. Er soll dabei aber keine so starke Rolle spielen wie einst der US-Sonderermittler Kenneth Starr, der die Lewinsky-Affäre von US-Präsident Bill Clinton durchleuchten sollte und seine Untersuchung zum öffentlichen Tribunal machte. Vorbild war eher der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, der im vergangenen Jahr im Auftrag der Bundesregierung das Verschwinden von Akten aus dem Kanzleramt untersuchte, die für den Spendenausschuss wichtig waren.

Der Ermittlungsbeauftragte soll den Ausschuss entlasten. Seine Aufgabe "ist es, das Beweismaterial zunächst zu beschaffen und zu sichten und die zu beurteilenden Sachverhalte sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht aufzubreiten", heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Seine Arbeit wird dabei auf höchstens sechs Monate begrenzt, und er ist, wie es im Entwurf steht "dem ganzen Untersuchungsausschuss verantwortlich". Damit wirklich nur Personen ernannt werden, die breite politische Zustimmung genießen, braucht der Ermittlungsbeauftragte eine Zwei-DrittelMehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder. Kommt die nicht zustande, bestimmt der Ausschussvorsitzende "im Einvernehmen mit seinem Stellvertreter und im Benehmen mit den Obleuten der Fraktionen", wer die Ermittlungen führen soll.

Die US-Erfahrungen mit Kenneth Starr vor Augen, möchte der Bundestag den Sonderermittler wirkungsvoll daran hindern, sein Amt zur öffentlichen Profilierung zu missbrauchen. Im Verkehr nach draußen habe er daher "die gebührende Zurückhaltung zu wahren; öffentliche Erklärungen gibt er nicht ab". Auch nach dem neuen Gesetz soll es Fernsehübertragungen aus Ausschusssitzungen im Normalfall nicht geben. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit kann aber Ausnahmen beschließen, wenn sie das für sinnvoll hält, und wenn der Zeuge dem zustimmt.

Künftig soll ein Zeuge, der trotz Ladung nicht kommt oder grundlos die Aussage verweigert, mit einem Ordnungsgeld von 10 000 Euro belangt werden können. Bislang sind es nur 1000 Mark. Für Streitigkeiten über Ordnungsgeld oder -haft soll in Zukunft nicht mehr die unterste Instanz, also das zuständige Amtsgericht in Berlin, zuständig sein. Künftig soll der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof entscheiden. In bestimmten Fällen wird sogar das Verfassungsgericht befasst.

Das Verfassungsgericht bekäme mit dem neuen Gesetz also mehr Arbeit aufgebürdet. Deswegen müssen die Abgeordneten jetzt auch erst eine Stellungnahme der Karlsruher Richter abwarten, bevor der Gesetzentwurf zur abschließenden Lesung in den Bundestag kommt. Selbst wenn das schnell geht und das Gesetz, wie geplant, schon im März verabschiedet werden sollte: Für bereits tagende Ausschüsse gelten die neuen Regelungen nicht, also auch nicht für den Spenden-Untersuchungsausschuss.

Carsten Germis

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