zum Hauptinhalt

Politik: Parteienforscher von Arnim zur Millionen-Forderung an die Partei

Hans Herbert von Arnim (60) hat den Lehrstuhl für öffentliches Recht der Hochschule Speyer inne. Lars von Törne sprach mit dem Parteienforscher.

Hans Herbert von Arnim (60) hat den Lehrstuhl für öffentliches Recht der Hochschule Speyer inne. Lars von Törne sprach mit dem Parteienforscher.

Herr von Arnim, ist die Rückforderung von 41 Millionen Mark eine politische Entscheidung des Bundestagspräsidenten?

Nein, das war eine Rechtsentscheidung, die sich exakt aus dem Gesetz ergibt. Wolfgang Thierse hatte keinen Ermessenspielraum und musste so entscheiden.

Die CDU hat angekündigt, gegen die Rückforderung klagen zu wollen. Welche Chancen hat sie?

Die CDU wäre schlecht beraten, wenn sie juristisch dagegen vorgeht und Klage erhebt. Sie hat meines Erachtens keine Chance, weil sich die 41 Millionen ausdrücklich aus dem Gesetz ergeben. Das sollte die Partei hinnehmen und jetzt nicht nachkarten.

Was bedeutet die Rückforderung politisch für die CDU?

Die Parteispitze hat über Jahre hinweg gegen das Gesetz und gegen die Verfassung verstoßen. Dafür muss sie jetzt die Sanktionen des Parteiengesetzes hinnehmen. Das ist der Ausgleich für die Gesetzesverstöße und auch für die schwere Erschütterung, die das in der Bevölkerung hervorgerufen hat.

Und was bedeuten die 41 Millionen wirtschaftlich für die Partei?

Das ist nicht leicht zu tragen, wenn es auch mit Sicherheit die Partei nicht kaputtmacht. Sie hat ja ein viel größeres Nettovermögen. Außerdem braucht sie die 41 Millionen ja nicht sofort zu bezahlen, sondern wird ja voraussichtlich Stundung beantragen.

Wie geht es jetzt weiter?

Die 41 Millionen sind ja nur eine erste Entscheidung. Wolfgang Thierse hat angekündigt, dass noch eine weitere Entscheidung kommt wegen der Spenden, die die CDU unerlaubterweise entgegen genommen hat, zum Beispiel die anonymen zwei Millionen von Kohl oder auch die Fraktionsmillion unbekannter Herkunft. Da steht eindeutig im Gesetz, solche illegal entgegengenommenen Spenden müssen in dreifacher Höhe an die Bundestagsverwaltung abgeführt werden. Ich gehe von 13 Millionen Mark Spenden aus, das Dreifache wären 39 Millionen.

Die Bundes-CDU ist jetzt für Verfehlungen des hessischen Landesverbandes bestraft worden. Muss nicht auch die Hessen-CDU noch zur Rechenschaft gezogen werden?

Wie die Buße von 41 Millionen sich innerparteilich verteilt, muss die CDU noch regeln. Ich vermute, dass die 17 Millionen, die von dem von Kanther im Ausland geparkten Geld übriggeblieben sind, herangezogen werden, um einen Teil der Schuld zu tilgen. Denn die Nichtaufführung der 17 Millionen in der Vermögensrechnung der CDU ist ja der Hauptgrund für die Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts 1998 - und damit für die Rückforderung der 41 Millionen Mark.

Herr von Arnim[ist die Rückforderung von 41]

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false