Parteitag in Leipzig : CDU stellt Weichen für Mindestlöhne

14.11.2011 23:35 UhrVon Antje Sirleschtov
Nun will auch die CDU Mindestlöhne - ganz offiziell. Foto: dpa
Nun will auch die CDU Mindestlöhne - ganz offiziell. - Foto: dpa

Mit großer Mehrheit ist der CDU-Parteitag einem Kompromissvorschlag der Parteiführung gefolgt. Damit setzt sich die CDU nun offiziell für Mindestlöhne in Bereichen ein, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert.

Die CDU hat sich für die Einführung eines Mindestlohnes ausgesprochen. Mit großer Mehrheit stimmten die Delegierten des Parteitages in Leipzig am Montagabend einem entsprechenden Antrag der Parteiführung zu. Darin heißt es, eine Kommission aus Vertretern der Tarifpartner soll eine Lohnuntergrenze festlegen, die überall dort gelten soll, wo es keine tariflichen Regelungen gibt.

Bis Sonntagabend hat die Union darüber gestritten, wie in Zukunft verhindert werden soll, dass Arbeitnehmer für drei oder vier Euro pro Stunde arbeiten müssen. Der zunehmende Druck der Basis verhalf dem nordrhein-westfälischen CDU-Politiker Karl Josef Laumann zum Durchbruch.

Er schlug vor, eine Kommission, in der die Tarifpartner sitzen, solle eine Lohnuntergrenze aushandeln, die sich am Mindestlohn der Zeitarbeitsbranche orientiere. Dieser Vorschlag fiel jedoch durch.

Denn die CDU-Spitze will, dass sich die Höhe des Mindestlohns nicht an der Zeitarbeit orientiert, sondern an den unterschiedlichen Niveaus der geltenden etwa zehn Mindestlöhne. Nun heißt es in dem Antrag, den die Delegierten auf dem Parteitag in Leipzig am Montagabend beschlossen, die CDU halte „eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert“ für notwendig. Es soll also dabei bleiben, dass eine bundesweite Kommission für alle Branchen und Bereiche, wo es bisher keinen Tarifvertrag gibt, einen Mindestlohn aushandeln. Dieser soll sich an den „für allgemein verbindlich erklärten“ Untergrenzen orientieren. Das heißt, die Kommission hat einen Spielraum zwischen 6,51 Euro, dem Lohn im Wachgewerbe-Ost, und 13 Euro, dem Baugewerbe-West.

Wie diese Lohnuntergrenze am Ende differenziert wird, soll ebenso im Ermessen der Kommission liegen, wobei erwartet wird, dass die Mitglieder der Gewerkschaften in dieser Kommission keine weitere regionale Differenzierung als zwischen Ost und West zulassen werden. Kritiker des Beschlusses sagen, dass die Begrenzung auf Bereiche, in denen es keine tarifvertraglichen Regelungen gibt, dazu führt, dass auch in Zukunft Menschen für vier Euro arbeiten müssen. Schließlich gibt es regionale Tarifverträge mit solchen Löhnen. Allerdings gehen Experten davon aus, dass es sich keine Gewerkschaft nach dem Auslaufen solcher Tarifverträge mehr leisten können wird, einen Abschluss zu tätigen, der unter einem Mindestlohn liegt, den die bundesweite Kommission festgelegt hat.

Wann es denn zu einer solchen Lohnuntergrenze kommen wird, bleibt offen. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will mit allen Beteiligten Gespräche führen – vor allem mit der FDP, die sich noch nicht klar positioniert hat. Dann muss von der Leyen einen Gesetzentwurf vorlegen und im besten Fall eine Kommission ins Leben rufen.

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