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Passagierdaten: Grenzenlose Neugier der USA

Bei der Weitergabe von Flugdaten an die USA sieht das Europaparlament Verstöße gegen den Datenschutz.

Berlin - Die US-Heimatschutzbehörde macht bei der Übermittlung von Passagierdaten von der EU in die USA nach Ansicht der EU-Kommission von ihren Befugnissen über Gebühr Gebrauch. Das geht aus einem Bericht der EU-Kommission hervor, in dem die Ergebnisse einer Überprüfung des Passagierdaten-Abkommens zwischen der EU und den USA aus dem Jahr 2007 zusammengefasst sind. Unter anderem wird darin das Verfahren kritisiert, nach dem die US-Heimatschutzbehörde bei der Übermittlung der Flugdaten, die der Terrorbekämpfung dient, Angaben zu den Passagieren automatisch einsieht.

Datenschützer sehen darin einen Verstoß gegen das Passagierdaten-Abkommen. Darin ist festgelegt, dass alle europäischen Fluggesellschaften, die die technischen Anforderungen der US-Heimatschutzbehörde erfüllen, eigentlich seit 2008 eigenständig die Flugdaten nach dem sogenannten „Push-Verfahren“ in die USA weiterleiten sollten. In der Praxis kontrolliert die US-Heimatschutzbehörde den Datenfluss jedoch immer noch häufig selbst – nach dem „Pull-Verfahren“.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz fordert hingegen, das Verfahren möglichst schnell komplett umzustellen: „Der fortdauernde Online-Zugriff auf die Reservierungssysteme der Fluggesellschaften ermöglicht es den US-Behörden, weiterhin Zugriff auf Daten von Flügen außerhalb der USA und auf andere Daten zu nehmen, die nach dem Abkommen nicht übermittelt werden sollen“, sagte Sprecher Dietmar Müller dem Tagesspiegel.

Auch wenn die EU-Kommission der US-Heimatschutzbehörde bei der Umsetzung des Abkommens vom Juli 2007 insgesamt ein gutes Zeugnis ausstellt, so sind der Brüsseler Behörde dennoch die häufigen außerplanmäßigen Überprüfungen von Passagierlisten durch die US-Terrorbekämpfer ein Dorn im Auge. Die entsprechenden Anfragen der US-Heimatschutzbehörde müssten „erheblich reduziert“ werden, heißt es in dem Bericht der Kommission. Die Berichterstatterin im Europaparlament, die liberale niederländische Abgeordnete Sophia In’t Veldt, sieht ein grundsätzliches Problem mit sämtlichen Flugdaten, die von der US-Heimatschutzbehörde nach dem „Pull-Verfahren“ erhoben werden: „Die Gefahr des Missbrauchs besteht in diesem Fall immer“, sagt sie.

Nach dem derzeit geltenden EU-Abkommen über die Weitergabe der Passagierdaten werden bei Flügen in die USA pro Passagier 19 verschiedene Datensätze – darunter Name, Adresse, Sitzplatznummer und Angaben zur Reiseroute – an die US-Terrorbekämpfer übermittelt. Die Daten werden 15 Jahre lang gespeichert. In der Regel verlangt die US-Heimatschutzbehörde, dass bei Flügen von der EU in die USA vier Mal die Daten der Passagiere übermittelt werden – das erste Mal 72 Stunden vor dem geplanten Start und das letzte Mal beim Abflug. Erscheint einer der Passagiere verdächtig, kann die US-Behörde zusätzlich die Daten nach dem „Pull-Verfahren“ abrufen. Zahlreiche EU-Parlamentarier sehen den Datenschutz wegen dieses Verfahrens in Gefahr. Die Praxis, wonach der Datenfluss von der US-Heimatschutzbehörde und nicht von den Fluggesellschaften kontrolliert wird, müsse „sofort eingestellt werden“, sagt der Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht. Auch der FDP-Parlamentarier Alexander Alvaro meint: „Wir möchten nicht, dass eine Behörde in die Lage versetzt wird, auf unsere Systeme zuzugreifen, um dann in Eigenregie Daten herauszuziehen, ohne dass die datenschutzrechtlichen Bedingungen erfüllt sind.“

Theoretisch hat das EU-Parlament die Möglichkeit, das Fluggastdatenabkommen mit den USA wegen der Bedenken beim Datenschutz platzen zu lassen. Bereits im Februar ließen die EU-Abgeordneten aufhorchen, als sie dem Bankdatenabkommen mit den USA – der sogenannten Swift-Vereinbarung – wegen ähnlicher Bedenken die Zustimmung verweigerten. Doch so weit dürfte es in der Frage der Passagierdaten kaum kommen. Denn schließlich haben die USA die Möglichkeit, den europäischen Fluggesellschaften die Landerechte zu entziehen, wenn die gewünschten Daten nicht mehr geliefert werden. „Das Europaparlament will sich kooperativ zeigen“, sagt die niederländische Abgeordnete In’t Veldt.

Im Gegenzug möchten die EU-Abgeordneten die Brüsseler Kommission darauf verpflichten, in den nächsten Monaten eine Art Muster-Vereinbarung über die Weitergabe von Fluggastdaten auszuarbeiten. Die EU-Abgeordneten wollen in der kommenden Woche eine entsprechende Resolution verabschieden. Die Fluggastdaten-Vereinbarung neuen Zuschnitts soll nach den Worten von In’t Veldt nicht nur das bestehende Abkommen mit den USA ablösen, sondern auch anderswo auf der Welt Verwendung finden. Zahlreiche Staaten, etwa Südkorea, China oder Indien, würden nach den Worten der Parlamentarierin demnächst mit den Europäern Gespräche über Passagierdatenabkommen führen wollen. Und dabei müssten in jedem Fall die europäischen Datenschutzregeln gelten, fordert In’t Veldt.

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