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Politik: Patienten sollen mehr Rechte bei unheilbarer Krankheit bekommen

Berlin - Justizministerin Brigitte Zypries hat sich gegen die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe in Deutschland ausgesprochen. „Aktive Sterbehilfe ist verboten und bleibt verboten“, sagte die SPD-Politikerin in Berlin.

Berlin - Justizministerin Brigitte Zypries hat sich gegen die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe in Deutschland ausgesprochen. „Aktive Sterbehilfe ist verboten und bleibt verboten“, sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Gleichzeitig kündigte sie einen Gesetzentwurf für mehr Selbstbestimmung von Patienten bei der Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen an. Damit schloss sich Zypries den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ an, die am Donnerstag ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Festlegungen in Patientenverfügungen müssten verbindlich sein, sagte Zypries. Dies gelte nicht nur für zwangsläufig tödlich verlaufende Krankheiten.

Den weiteren Wunsch der Experten, passive Sterbehilfe straffrei zu stellen, auch wenn dies nur einem mutmaßlichen Patientenwillen entspreche, nahm die Ministerin nur „mit Interesse zur Kenntnis“ – ebenso wie die Forderung, Schmerzlinderung zu erlauben, die das Leben als „nicht beabsichtigte Nebenwirkung verkürzt“. Vor einer solchen Strafrechtsänderung müsse es eine „breite gesellschaftliche Debatte“ geben, sagte Zypries.

Union, Bundesärztekammer und Hospizstiftung warnten vor einer Änderung des Strafrechts. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe sprach von einem Einfallstor für die bisher verbotene Tötung auf Verlangen. „Die Empfehlungen laden geradezu zum Missbrauch ein“, sagte er dem Tagesspiegel. Die Kirchen warnten vor Euthanasie-Regelungen, wie sie in den Niederlanden und in Belgien gelten. Dort ist aktive Sterbehilfe seit 2002 unter einigen Auflagen legal.

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