zum Hauptinhalt

Patientenrechte: Sichere Verfügung

In Deutschland legen Millionen von Menschen schriftlich fest, wie sie bei einer schweren Erkrankung behandelt werden sollen, wenn sie sich nicht mehr selbst äußern können. Bundestagsabgeordnete wollen diese Patientenwillen nun mit mehr Rechtssicherheit ausstatten.

In Deutschland soll es absehbar mehr Rechtssicherheit für Patienten geben, die in einer Verfügung geregelt haben, unter welchen Umständen sie auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten wollen. Nach jahrelangen Debatten soll im Bundestag voraussichtlich bis Ostern 2009 über ein Gesetz zu Patientenverfügungen entschieden werden, sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) am Dienstag. "Wir können nicht das Leben und das Sterben normieren. Aber wir schulden den Betroffenen, Ärzten und Angehörigen Rechtssicherheit", sagte Bosbach. Gemeinsam mit Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und dem SPD-Abgeordneten René Röspel (SPD) stellte er einen neuen fraktionsübergreifenden Entwurf vor, der Bewegung in die festgefahrene Debatte bringen soll.

In einer Patientenverfügung kann ein Mensch festlegen, wie er im Fall einer schweren Erkrankung medizinisch behandelt werden will, wenn er sich selbst dazu nicht mehr äußern kann. Dabei formulieren die Betroffenen häufig den Wunsch, dass unter bestimmten Umständen lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden sollen - etwa wenn sie im Koma liegen oder an schwerer Demenz erkrankt sind. Umstritten ist, unter welchen Umständen Ärzte und Angehörige an den vorab formulierten Willen der Betroffenen gebunden sind. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland mehrere Millionen solcher Patientenverfügungen. Bislang sind sie gesetzlich noch nicht verankert.

Der neue Gruppenantrag, der bislang vor allem von Politikern der Union und der Grünen unterzeichnet wurde, darunter auch von den Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Renate Künast (Grüne), soll nach Angaben der Initiatoren das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärken, ohne zugleich den Schutz des Lebens zu vernachlässigen. Bosbach kündigte an, dass im November in allen Fraktionen Unterschriften für den Antrag gesammelt werden sollen. Noch in diesem Jahr solle es eine erste Lesung im Bundestag geben.

Die Parlamentarier regen an, dass Patienten in einer schriftlichen Verfügung das Ende von künstlicher Beatmung oder Ernährung anordnen können sollen, auch wenn sie nicht tödlich erkrankt sind. Voraussetzung hierfür soll jedoch sein, dass sich der Patient zuvor von einem Arzt beraten lässt, die Erklärung von einem Notar beurkundet und das Schriftstück nicht älter als fünf Jahre ist. Die ärztliche Beratung soll dabei von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden. Eine einfache Patientenverfügung ohne Beratung soll nach dem Willen der Parlamentarier nur dann bindend sein, wenn der Patient unheilbar erkrankt ist oder endgültig das Bewusstsein verloren hat. Zudem regen die Abgeordneten eine Vorsorgevollmacht an. In dieser sollen Menschen vorab regeln können, wer im Falle einer späteren Betreuungsbedürftigkeit Ansprechpartner für die Ärzte sein soll, um zu eruieren, was der Wille des Patienten wäre.

Der neue Gesetzentwurf ist restriktiver als ein konkurrierender Gruppenantrag, den bislang rund 200 Angeordnete um die SPD-Politiker Joachim Stünker und Fritz Rudolf Körper unterstützt haben. Nach diesem Entwurf, der bereits in den Bundestag eingebracht ist, soll die Patientenverfügung auch dann umgesetzt werden, wenn die Krankheit noch nicht als tödlich gilt. Aktive Sterbehilfe lehnen beide Gruppenanträge eindeutig ab. Eine dritte Initiative rund um den Unions-Gesundheitsexperten Wolfgang Zöller (CSU) sieht vor, dass eine Patientenverfügung noch nicht einmal schriftlich verfasst sein muss.

Die SPD-Abgeordneten Stünker und Körper nannten den neuen Vorstoß inakzeptabel. Sie kritisierten vor allem die Pflicht zu ärztlicher Beratung und notarieller Beurkundung, die schon aus Kostengründen für viele Menschen unüberwindbare Hürden schaffe. Bosbach entgegnete, die Notarkosten würden weniger als 40 Euro betragen. Wer sich dies finanziell nicht leisten könne, solle von den Kosten befreit werden. Göring-Eckardt sagte, der Entwurf ziele auf ein Höchstmaß an Information. "Wir wollen nicht, dass Menschen in irgendetwas hineinschlittern, weil sie ganz schnell etwas aufgeschrieben haben."

Zur Startseite