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Patientenverfügung: Gesetzliche Regelung steht vor dem Aus

Seit fünf Jahren steht das Thema Patientenverfügung auf der politischen Agenda. Immer wieder ist es seither verschoben worden. Nun könnte es sein, dass es aufgrund politischer Taktiererei auch in dieser Wahlperiode nichts mehr wird mit dem von Ärzten, Juristen und Patienten geforderten Gesetz.

Berlin - Seit fünf Jahren steht das Thema auf der politischen Agenda, immer wieder ist es seither verschoben worden. Nun könnte es sein, dass es aufgrund politischer Taktiererei auch in dieser Wahlperiode nichts mehr wird mit dem von Ärzten, Juristen und Patienten eingeforderten Gesetz zu Patientenverfügungen.

Am Donnerstag hätte das Plenum in zweiter und dritter Lesung über die vorliegenden Gesetzentwürfe abstimmen sollen. Das war bereits kurz auf knapp, denn danach gibt es bis zur Wahl nur noch zwei Sitzungswochen lang Gelegenheit zu Parlamentsbeschlüssen. Auf Wunsch der SPD sei die „juristisch und ethisch schwierige Frage“ nun aber wieder von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU) am Dienstag. Als Grund nannte er Uneinigkeit über das Abstimmungsverfahren.

Bei dem Gerangel der drei involvierten Parlamentariergruppen geht es um die Reihenfolge der Abstimmungen. Dahinter steckt das Wissen, dass der Abstimmungszeitpunkt maßgeblich für die erhoffte Mehrheit sein könnte. Anträge, die später abgestimmt werden, haben größere Chancen, weil sie dann – als kleineres Übel gewissermaßen – noch die Stimmen von zuvor mit ihrem Anliegen gescheiterten Abgeordneten erhalten können. Und von den vorliegenden fraktionsübergreifenden Entwürfen hat bislang keiner eine ausreichende Mehrheit. Die stärkste Gruppe um den SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker kommt auf rund 200 Unterzeichner. Den Antrag von Wolfgang Bosbach (CDU) und René Röspel (SPD) haben gut 100 Abgeordnete unterschrieben. Den Antrag von Wolfgang Zöller (CSU) und Hans Georg Faust (CDU) unterstützen rund 50 Parlamentarier. Bleiben gut 250 Unentschlossene.

Aus Laiensicht unterscheiden sich die Gruppenanträge nach mehreren Nachbesserungen nur noch geringfügig. Der Stünker-Entwurf ist am rigidesten. Ihm zufolge muss einem schriftlich festgelegten Patientenwillen absoluter Vorrang eingeräumt werden. Der Entwurf von Zöller/Faust sieht vor, dass Angehörige und Ärzte im Zweifel das letzte Wort haben und dass es keinen Automatismus geben darf. Allerdings sollen auch mündliche Willensbekundungen berücksichtigt werden. Am vorsichtigsten ist die Gruppe Bosbach/Röspel. Verfügungen gelten demnach nur, wenn sie in den vorausgegangenen fünf Jahren aktualisiert und mit ärztlichem Rat abgefasst wurden. Außerdem muss die Krankheit irreversibel tödlich verlaufen oder in unumkehrbaren Bewusstseinsverlust münden. Die Vorgabe, dass die Verfügung notariell beurkundet werden muss, wurde jedoch gestrichen.

Mögliche Kriterien für die Abstimmungs-Reihenfolge wären der Zeitpunkt der Einbringung oder die Zahl der Unterstützer, sagte Bosbach. In jedem dieser Fälle stünde der Stünker-Antrag vorne und hätte somit geringere Chancen. In Parlamentarierkreisen heißt es, dass sich die zahlreichen dahinterstehenden SPD- Abgeordneten, darunter auch Justizministerin Brigitte Zypries, diese Benachteiligung nicht gefallen lassen wollten. Zypries habe klargestellt, dass sie lieber gar keine Änderung wolle als eine andere als in diesem Antrag vorgesehen. Doch Stünker trat solchem Eindruck entgegen. Man poche auf einen Beschluss in der nächsten Sitzungswoche, sagte er. „Das wird entschieden, das kommt zum Schwur.“

Auch Bosbach und Röspel wollen eine Entscheidung. Notfalls müsse man eben „darüber abstimmen, wie man abstimmen soll“, sagte Bosbach. Allerdings könne solches Verfahrensgezänk bei den Bürgern einen „suboptimalen Eindruck“ hinterlassen.

Allerdings könnte der Rückzieher auch von Bosbachs eigener Partei befördert worden sein. Röttgen räumte ein, dass es in der Union erhebliche Zweifel gebe, ob man überhaupt ein Gesetz zur Patientenverfügung verabschieden solle. Derzeit herrsche da in Bundestag und Bevölkerung „mehr Unsicherheit als Sicherheit“. Unter Federführung von Hubert Hüppe (CDU) haben Unionsabgeordnete bereits den Antrag eingebracht, alles zu lassen, wie es ist. Er wird offen von Bundestagspräsident Norbert Lammert und dem Vernehmen nach auch von der Fraktionsspitze unterstützt. Auf Beifall dafür könnte die Union zumindest von den Kirchen rechnen. Die nämlich halten wenig von verbindlich geltenden Patientenverfügungen und warnen vor einem „Gesetz um jeden Preis“.

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