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Patientenverfügung: Neuer Entwurf für Gesetz zu Patientenwillen

Es bleibt ein heikles und umstrittenes Thema: In der Debatte um Patientenverfügungen haben Abgeordnete im Bundestag einen neuen Kompromiss vorgeschlagen.

Berlin - Nach dem Gesetzentwurf, der von Unionsfraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) und der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) präsentiert wurde, soll der vorab geäußerte Patientenwille bei der Entscheidung über einen Behandlungsabbruch zwar respektiert werden. Die entprechende Anordnung soll aber „keinen Automatismus“ zur Folge haben, wie Zöller am Mittwoch in Berlin sagte.

Ärzte, Betreuer und im Zweifel weitere Angehörige müssten vielmehr immer darüber beraten, ob die Verfügung auf die konkrete Situation des Patienten tatsächlich noch zutrifft. Ziel dieses mittlerweile dritten fraktionsübergreifenden Gruppenantrags ist es, die derzeitige „gute Praxis“ in Krankenhäusern gesetzlich abzusichern.

Der Bundestag wird noch vor dem Jahreswechsel die Beratungen über die Gesetzentwürfe beginnen, die Rechtsunsicherheit ausräumen sollen. Mit den Abstimmungen ist vor Ostern zu rechnen. Im Gegensatz zu den anderen Entwürfen ist bei dem neuen Vorschlag, hinter dem auch der Mediziner und Parlamentarier Hans Georg Faust (CDU) und die Linke-Abgeordnete Monika Knoche stehen, keine Schriftform für die Verfügungen vorgesehen. Er ist damit einerseits liberaler als die Konkurrenzentwürfe, räumt den Ärzten aber eine größere Rolle ein.

Mit Patientenverfügungen können Menschen unter anderem vorab anordnen, in welchen Fällen sie keine medizinische Behandlung mehr wollen. In dem politischen Streit geht es etwa um die Frage, ob diese Anordnungen für jedes Stadium einer Erkrankung, in dem ein Patient nicht ansprechbar ist, gelten sollen.

Der Bundestag hatte bereits im Juni über einen unter der Federführung des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, erarbeiteten Entwurf beraten. Daneben liegt dem Bundestag ein dritter fraktionsübergreifender Gesetzentwurf vor, der vor allem vom stellvertretenden Unionsfraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) initiiert worden ist. Er will Patientenverfügungen unter strengen Voraussetzungen als verbindlich anerkennen. dpa

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