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Patientenverfügungen: Besser über Leben und Tod entscheiden können

Der Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach fordert eine strengere Handhabung im Umgang mit Patientenverfügungen. Diese sollen in bestimmten Fällen nur nach einem Beratungsgespräch erteilt werden.

Eine Gruppe von Abgeordneten um Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) und Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) hat in der Diskussion um die Patientenverfügung ein Zwei-Stufen-Modell vorgeschlagen. Demnach soll eine Beratungspflicht für Patienten eingeführt werden, die lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen, obwohl sie nicht unheilbar erkrankt sind, wie Bosbach am Dienstag in Berlin sagte. Nur in Fällen, wo keine Überlebenschance besteht, solle die einfache Patientenverfügung ohne Beratung erlaubt sein. Der Vorschlag ist damit restriktiver als der im Bundestag bereits beratene Entwurf von der Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker.

Bosbach sagte, das Selbstbestimmungrecht der Patienten solle gestärkt werden. Es müsse aber auch deren Lebenswohl sowie der Pflicht des Staates zum Schutz des Lebens seiner Bürger Rechnung getragen werden. Die Verfügung für Menschen, die eine Heilungschance haben und daher eine Beratung nachweisen müssen, dürfe nicht älter als fünf Jahre sein. Damit solle dem medizinischen Fortschritt Rechnung getragen werden.

Patient soll über alle Möglichkeiten aufgeklärt sein

Die Regelung zur Patientenverfügung bei heilbarer Erkrankung solle jenen Patienten gerecht werden, die ganz genau wüssten, was sie wollen, sagte Göring-Eckardt. Dabei handele es sich um eine eher kleinere Gruppe von Menschen, die etwa künstliche Beatmung ablehnten. Der SPD-Abgeordnete René Röspel verwies darauf, dass sich der in einer Patientenverfügung festgehaltene Wille im Laufe der Jahre verändern könne. Deshalb solle es dort eine Einschränkung geben, wo der Patient nicht ausreichend informiert war.

Die Initiatoren des neuen Antrags wollen ab November Unterschriften weiterer Unterstützer sammeln. Nach Bosbachs Worten soll das gesamte Gesetzgebungsverfahren im kommenden Jahr noch vor dem Ende der Legislaturperiode abgeschlossen werden. (kk/AFP)

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