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Politik: Pauli-Partei scheitert in den Ländern

Die Polit-Rebellin Gabriele Pauli ist mit ihrer neuen Partei in den Startlöchern zur Bundestagswahl gescheitert. Die Landeswahlausschüsse verweigerten der Freien Union am Freitag reihenweise die Zulassung zur Wahl am 27. September, weil sie nicht die erforderlichen Unterstützer-Unterschriften zusammengebracht hatte.

München/Berlin - Die Polit-Rebellin Gabriele Pauli ist mit ihrer neuen Partei an der Zulassung zur Bundestagswahl gescheitert. Die Landeswahlausschüsse verweigerten der Freien Union reihenweise die Zulassung zur Wahl am 27. September, weil sie nicht die erforderlichen Unterstützer-Unterschriften zusammengebracht hatte. In ihrem Stammland Bayern ist Pauli selbst für die Schlappe verantwortlich: Sie hatte notwendige Unterlagen nicht unterschrieben.

Pauli hatte die Partei erst am 21. Juni gegründet – unmittelbar nach ihrem Rauswurf bei den Freien Wählern. Am 17. Juli hatte der Bundeswahlausschuss der Freien Union den Parteistatus zugebilligt. Für die Zulassung zur Bundestagswahl waren jedoch in den Ländern jeweils bis zu 2000 Unterstützer-Unterschriften notwendig. Die Freie Union wurde bis zum frühen Nachmittag in zwölf Bundesländern nicht zugelassen. Bremen und Thüringen standen noch aus. In Schleswig-Holstein und Sachsen hatte die neue Partei erst gar keine Landesliste eingereicht. Die frühere Fürther Landrätin wollte eigentlich eine große Bürgerbewegung gegen die etablierten Parteien mobilisieren.

Die frühere CSU-Politikerin, die maßgeblich zum Sturz des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) beigetragen hatte, ist ihrer Meinung nach dem Fehler eines Kollegen aufgesessen.

Die Piratenpartei tritt mit 15 Landeslisten zu ihrer ersten Bundestagswahl an. In nahezu allen Bundesländern schaffte es die politische Gruppierung, rechtzeitig genügend Unterschriften für die Zulassung ihrer Listenvorschläge zu präsentieren, teilte ihr Bundesvorsitzender Jens Seipenbusch auf der Website der Partei mit. In Sachsen tritt die Partei nicht an.

„Die Grauen“ sind mit dem Versuch gescheitert, ihre Zulassung zur Bundestagswahl am 27. September mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu erzwingen. Die Karlsruher Richter wiesen am Freitag den Antrag der „Grauen“ als unzulässig ab. Die „Generationspartei“ wehrte sich gegen eine Entscheidung des Bundeswahlausschusses, der am 17. Juli die „Grauen“ nicht als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anerkannt hatte. Auch der Landeswahlausschuss Berlin hatte am Freitag die Landesliste Berlin der „Grauen“ nicht zur Bundestagswahl zugelassen. dpa/AFP

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