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Die Bundesregierung hält den Antrag der NPD beim Bundesverfassungsgericht, sich die Verfassungstreue bescheinigen zu lassen, für unzulässig

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Exklusiv

Persilschein für die NPD: Bundesregierung hält NPD-Antrag für unzulässig

Der Antrag der NPD beim Bundesverfassungsgericht, mit dem sich die Partei die Verfassungstreue bescheinigen lassen will, wird von der Bundesregierung als unzulässig erachtet. Offen ist noch, ob sich die Länder und der Bundestag dieser Argumentation anschließen werden.

Von Frank Jansen

Die Bundesregierung bezeichnet den Antrag der NPD beim Bundesverfassungsgericht, sich die Verfassungstreue bescheinigen zu lassen, als unzulässig. In einer Stellungnahme an die Karlsruher Richter schreibt das Bundesinnenministerium, die NPD sei als politische Partei "nicht legitimiert", ein Verfahren auf Feststellung der Verfassungskonformität einer politischen Partei vor dem Bundesverfassungsgericht anzustrengen. Der 14-seitige Schriftsatz liegt dem "Tagesspiegel" vor. 

Die NPD hatte am 13. November beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf "Feststellung der Verfassungskonformität" eingereicht, der sich angesichts des drohenden Parteiverbotsverfahrens gegen den Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung richtet. Das Gericht gab den drei Verfassungsorganen sowie den Ländern Gelegenheit zu einer Stellungnahme mit einer Frist bis zum heutigen Mittwoch. Die Bundesregierung hat ihr Papier inzwischen nach Karlsruhe geschickt. Der Bundesrat hat das Gericht um eine Fristverlängerung bis Freitag gebeten, da erst dann in Berlin tagt.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte den Entwurf der Stellungnahme der Bundesregierung vergangene Woche beim Treffen der Innenministerkonferenz in Rostock verteilt. Die Länder werden sich vermutlich der Argumentation der Bundesregierung anschließen, ebenso der Bundestag.

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