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Pflege: Bayern für bezahlte Pflegetage

Sozialministerin Stewens weicht von bisheriger Linie der Union ab

Im Koalitionsstreit über einen zehntägigen Pflegeurlaub hat sich Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) für eine bezahlte Freistellung ausgesprochen. Über die Dauer des Pflegeurlaubs könne man zwar noch reden, sagte Stewens dem Tagesspiegel. „Aber wenn man hier zehn Tage oder eine Woche einführt, dann sollte man das durchaus bezahlen.“ Stewens stellte sich damit gegen Sozialpolitiker der CDU, die argumentiert hatten, dass dies zu teuer sei und man zur Organisation von Pflege auch ein paar Tage des bezahlten Urlaubs opfern könne.

Stewens begründete ihre Forderung nach finanziellem Ausgleich mit der schwierigen Situation für Angehörige beim Eintritt eines Pflegefalls. Obwohl ihnen künftig sogenannte Case-Manager zur Seite stünden, seien viele folgenschwere Entscheidungen zu treffen. Allerdings forderte die CSU-Politikerin, die Kosten für die notwendige Arbeitsfreistellung nicht, wie von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) geplant, den Pflegekassen aufzubürden. „Das muss dann steuerfinanziert werden und kann keine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung sein“, betonte Stewens.

Als Kompromiss hatte die Gesundheitsexpertin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), angeboten, Arbeitnehmer unbezahlt für drei Tage freizustellen – mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Diese Forderung wies Schmidt zurück. Ein zehntägiger bezahlter Pflegeurlaub könne aus den beschlossenen Beitragserhöhungen finanziert werden, sagte sie. Sie habe „noch keinen Grund gefunden“, warum Arbeitnehmer für kranke Kinder 20 Tage bezahlt zu Hause bleiben dürften, für die Pflege hilfsbedürftiger Eltern aber zehn Tage zu viel seien.

Zur Absicht des Ministeriums, Pflegeheimen die Anstellung fester Heimärzte zu ermöglichen, sagte Stewens, Bayern gehe hier einen anderen Weg. Mit der Kassenärztlichen Vereinigung habe man Arztnetze vereinbart, die den Heimen im Bereitschaftsdienst zur Verfügung stünden. Dies habe den Vorteil, dass Fachärzte eingebunden seien und das Recht der freien Arztwahl erhalten bleibe. Gleichzeitig werde verhindert, „dass ältere Menschen im Zweifelsfall immer gleich mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus gebracht werden“. Rainer Woratschka

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