Pflege : SPD: Wer Privatpatienten bevorzugt, gehört bestraft

08.02.2011 12:00 UhrVon Rainer Woratschka

Die SPD will Mediziner, die privat Versicherte bevorzugt behandeln, künftig mit harten Strafen belegen. Ein Gesetzentwurf sieht Geldbuße von bis zu 25 000 Euro sowie den Entzug der kassenärztlichen Zulassung vor.

In einem Gesetzentwurf der Fraktion, der dem Tagesspiegel vorliegt, sind Geldbußen von bis zu 25 000 Euro sowie ein Entzug der kassenärztlichen Zulassung von bis zu zwei Jahren vorgesehen, wenn Ärzte ihre Kassenpatienten zu lange warten lassen. Als „unangemessen“ gilt demnach eine Wartezeit von mehr als fünf Werktagen.

Eine Diskriminierung gesetzlich Versicherter sei mit der Tätigkeit als Vertragsarzt „nicht vereinbar“, heißt es in der Begründung. Bisher erhalten Privatpatienten ihre Termine oft deutlich schneller und müssen auch nicht so lange im Wartezimmer sitzen. Die SPD will aber nicht nur diese Ungleichbehandlung beenden, sie will die Verhältnisse umkehren.

Vertragsärzte „werden verpflichtet, gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten bevorzugt zu behandeln“, heißt es in dem Entwurf. Die Kassen sollten die Terminvergabe kontrollieren dürfen. Da die Hauptursache für Ungleichbehandlung die bessere Bezahlung von Privatbehandlungen sei, sollten die Honorierungssysteme gleich mit reformiert werden – entsprechend dem Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Leistung“.

Das Recht für Kassenpatienten, Kostenerstattung statt Sachleistung zu wählen und sich so für Ärzte attraktiver zu machen, will die SPD wieder streichen. Und in Kliniken soll das Zweibettzimmer „zum Standard erhoben“ werden. Wer ihn nicht biete, müsse mit Vergütungsabschlägen rechnen.

Mit ihrem Konzept kommt die SPD der Union entgegen, die ebenfalls auf bessere Behandlung von Kassenpatienten drängt. Der CDU-Experte Jens Spahn kritisierte den Entwurf dennoch. „Die SPD setzt auf drakonische Strafen und Pauschalverdacht gegen Ärzte, wir setzen auf Dialog und die richtigen Anreize“, sagte er. Bessere Versorgung erreiche man „nur mit den Ärzten, nicht gegen sie“.

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