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Auf Nummer Sicher. Der VdK will jetzt eine große Pflegereform per Verfassungsbeschwerde erzwingen.

© dpa

Pflege: VdK will Reform erzwingen

Der Sozialverband VdK traut den Regierenden nicht. Mit einer Verfassungsbeschwerde will er sie jetzt zu einer großen Pflegereform zwingen.

Der Vorstoß wirkt, was den Zeitpunkt angeht, ein wenig paradox. Während die Regierenden mit Hochdruck an der größten Pflegereform seit der Einführung der Pflegeversicherung arbeiten, will sie der Sozialverband VdK nun wegen Untätigkeit auf diesem Feld vor dem Bundesverfassungsgericht verklagen. Im deutschen Pflegesystem herrschten „grundrechtswidrige Zustände“, meint VdK-Chefin Ulrike Mascher zur Begründung. Die Missstände seien, obwohl seit Jahren bekannt und von Experten benannt, bis heute nicht abgestellt. Im Interesse von Millionen alten, dementen und pflegebedürftigen Menschen könne man diesem Versagen nicht weiter zusehen.

Die Klage erwecke den Eindruck, als hätten Union und SPD in der Pflegepolitik „den Gong nicht gehört“, sagte SPD-Experte Karl Lauterbach. Dabei sei man mit der Pflegereform auf gutem Wege. Wie berichtet sollen zum kommenden Jahr in einem ersten Schritt mehr als 2,3 Milliarden Euro für Leistungsverbesserungen, insbesondere im häuslichen Bereich, zur Verfügung gestellt werden. Und in einem zweiten Schritt, zum Ende der Legislaturperiode, soll Pflegebedürftigkeit dann komplett neu definiert und mit weiteren 2,3 Milliarden Euro insbesondere deutlich mehr für die 1,4 Millionen Demenzkranken getan werden.

Petition mit mehr als 150 000 Unterzeichnern

Der Verband mit seinen 1,7 Millionen Mitgliedern jedoch traut den Versprechungen nicht – und fühlt sich bestärkt durch den Erfolg seiner Petition für eine große Reform, die von mehr als 150 000 Bürgern unterzeichnet wurde. Hermann Gröhe sei der vierte Gesundheitsminister in Folge, der eine derartige Reform ankündige, sagte Mascher der „Süddeutschen Zeitung“. Mit der Verfassungsbeschwerde, solle das „gesetzgeberische Unterlassen“ gerügt und die Politik gezwungen werden, das Angekündigte endlich umzusetzen. Geplant ist, die Beschwerde noch voir der Sommerpause einzureichen und sie von zehn Musterklägern vertreten zu lassen.

Normalerweise werde gegen bestehende Gesetze geklagt und nicht wegen unterlassener gesetzgeberischer Aktivität, hieß es im Justizministerium. Letzteres sei sehr selten, grundsätzlich aber „auf jeden Fall möglich“. In Juristenkreisen sieht man die Sache jedoch skeptisch. Karlsruhe verhalte sich sehr zurückhaltend, wenn es darum gehe, den Gesetzgeber zu bestimmtem Tun zu zwingen. Und dass angekündigte Reformen den Betroffenen zu lange dauerten, sei nicht selten. Ein Beispiel ist die Forderung nach höheren Bafög-Sätzen für Studierende.

Schutzpflichten aus den Grundrechten

Die Regensburger Juristin Susanne Moritz dagegen argumentiert, dass Karlsruhe auch anerkannt habe, dass dem Gesetzgeber Schutzpflichten aus den Grundrechten erwüchsen – etwa beim Hartz-IV-Urteil von 2010 oder einem ähnlichen Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz.

Klar ist: Damit Karlsruhe einschreitet, muss die Passivität des Gesetzgebers so eklatante Folgen haben, dass weiteres Zögern unvertretbar erscheint. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber bereits dabei ist, eine Großreform auf den Weg zu bringen, werde die Chancen der Beschwerde senken, hieß es in Regierungskreisen. Im Gesundheitsministerium wies man die Darstellung zurück, dass es in der Pflege unmenschlich zugehe. Die Mehrzahl der Heime biete dank klarer Qualitätsvorgaben eine gute Betreuung, sagte eine Sprecherin.

Er könne sich „nicht vorstellen, dass das Verfassungsgericht eine Klage beeindruckt, die unterstellt, wir würden das gesetzlich nicht in den Griff bekommen“, sagte Lauterbach. Die Opposition dagegen zeigte Verständnis für den Vorstoß. Er sei „ Ausdruck der dramatischen Situation für pflegebedürftige Menschen und des fehlenden Vertrauens in die Bundesregierung, daran etwas ändern zu wollen“, sagte Pia Zimmermann (Linke). Und aus der Sicht von Grünen-Expertin Elisabeth Scharfenberg haben die letzten Regierungen bei der Durchsetzung des Rechts auf menschenwürdiges Altern „kläglich versagt“. Aus groß angekündigten Reformen seien immer nur kleine Nachbesserungen geworden. Dass das „Kernstück“ der Reform, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, jetzt wieder erst in einem zweiten Schritt kommen solle, mache misstrauisch. Insofern sei die Verfassungsklage des VdK "alles andere als eine reine PR-Aktion".

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