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Lässt üben: Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

© dpa

Pflegereform: Probelauf fürs neue System

Bis 2017 soll es neue Kriterien für Pflegebedürftigkeit geben. Um herauszufinden, wie sich das umsetzen lässt und was es kostet, wird jetzt erst mal geübt - ein halbes Jahr lang, an 4000 Betroffenen.

Es scheint, als habe Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Skeptiker endlich zum Schweigen bringen wollen. Immer lauter hatten Experten aus Sozialverbänden, Opposition und auch des Koalitionspartners SPD in den vergangenen Tagen ihre Befürchtung geäußert, dass es mit der überfälligen Großrevision des Pflegesystems in dieser Legislaturperiode wieder nichts werden könnte. Zu viele kleine Leistungsverbesserungen im Vorgriff, zu viel Geldabfluss für die ebenfalls gewollte Demografierücklage. Und nicht eben vertrauensfördend wirkte auch die Terminierung des Projekts auf den letztmöglichen Zeitpunkt – das Wahljahr 2017.

Zwei Modellprojekte

Doch während alle auf den Entwurf für die erste Stufe der Pflegereform zum Jahreswechsel 2015 warten, gab Gröhe schon mal den Startschuss für die zweite. Er habe, so verkündete er am Dienstag, dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) „die Zustimmung zur Durchführung von zwei Modellprojekten“ gegeben. Sie dienten der wissenschaftlichen Erprobung des lange Angekündigten: einer kompletten Neudefinition von Pflegebedürftigkeit.

Künftig sollen Pflegebedürftige nicht mehr nach drei festen Stufen, sondern nach fünf differenzierteren Pflegegraden kategorisiert werden. Dabei geht es um eine exaktere Einschätzung dessen, was sie im Alltag noch hinbekommen und wobei sie Hilfe bedürfen. Profitieren sollen davon vor allem Menschen mit geistiger Beeinträchtigung. Bisher gibt es für die wachsende Zahl der Demenzkranken mit oft immensem Betreuungsbedarf weit geringere Leistungen aus der Pflegeversicherung als für Menschen mit körperlichen Gebrechen. Und 250 000 von ihnen gehen Schätzungen zufolge ganz leer aus.

Niemand soll schlechter gestellt werden

Folgen hat die Neudefinition aber nicht nur für die Zahl der Leistungsempfänger. Die Pflege selber soll sich dann auch weit stärker als bisher der Alltagshilfe, Betreuung und Zuwendung widmen – und die berüchtigte „Minutenpflege“ der Vergangenheit angehören lassen. Kosten lassen will sich die Koalition diese Umstellung 2,4 Milliarden Euro. Ob das reicht, ist umstritten. Gröhe bekräftigte am Dienstag jedenfalls sein Ziel, durch die Reform niemanden schlechter zu stellen. Und um Fehler oder auch nur Fehleinschätzungen zu vermeiden, bedürfe es jetzt erst einmal eines ausgiebigen Probelaufs.

Zunächst, so der Fahrplan, werden die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kassen (MDK) geschult. Danach sollen sie üben. Bundesweit würden 2000 Pflegebedürftige vom Sommer an nach den alten und den neuen Regeln begutachtet. Ziel ist es, Vor- und Nachteile des Verfahrens zu erproben, die Akzeptanz bei den Versicherten zu testen – und Erkenntnisse über ihre Verteilung in den neuen Pflegegraden zu gewinnen. Wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werde dieser Probelauf von der Hochschule für Gesundheit in Bochum.

Umstellung nicht vor 2017

Eine zweite Studie, durchgeführt von der Universität Bremen, soll ermitteln, welchen Versorgungsaufwand die neue Einstufung in den Pflegeheimen auslöst. Dafür werden nochmals 2000 Pflegebedürftige aus 40 Pflegeheimen in fünf Bundesländern begutachtet. Die Ergebnisse beider Studien sollen Anfang 2015 vorliegen. Auf ihrer Grundlage, so Gröhe, könne man dann mit der Gesetzgebungsarbeit beginnen. Mit einer flächendeckenden Ablösung des bisherigen Systems sei erst 2017 zu rechnen.

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs müsse „solide und verantwortungsvoll erprobt werden“, sagte GKV-Verbandschefin Doris Pfeiffer. Doch die Kritik will nicht verstummen. Die Opposition warf der Regierung vor, auf Zeit zu spielen . Und auch der Sozialverband VdK forderte, das Projekt endlich umzusetzen und nicht „schon wieder evaluieren zu lassen“. Gröhes Zeitplan berge die Gefahr, dass auch „in dieser Legislaturperiode nichts Entscheidendes mehr für die Betroffenen passiert“.

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