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PID: Was zur Wahl steht

GESETZLICHES VERBOTInhalt: Der Gesetzentwurf plädiert wegen genereller ethischer Bedenken gegen eine „Selektion menschlichen Lebens“ für ein striktes Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Werde die PID zugelassen, gefährde dies die „Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt“.

GESETZLICHES VERBOT

Inhalt: Der Gesetzentwurf plädiert wegen genereller ethischer Bedenken gegen eine „Selektion menschlichen Lebens“ für ein striktes Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Werde die PID zugelassen, gefährde dies die „Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt“. Befürchtet wird eine Stigmatisierung von Behinderten. Es könnte sich ein Trend in Richtung „Designer- Babys“ entwickeln. Es drohe ein Paradigmenwechsel, wenn künftig über Leben nach einer Art Qualitätskontrolle entschieden werde. Dem Verbot zuwiderhandelnde Ärzte müssen mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Befürworter: Neben den Abgeordneten Günter Krings (CDU), Johannes Singhammer (CSU), Ulla Schmidt (SPD) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) stehen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, Forschungsministerin Annette Schavan (beide CDU) und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles zu diesem Entwurf. Bislang unterstützen ihn 192 Parlamentarier.

VERBOT MIT AUSNAHMEN

Inhalt: Die PID soll „grundsätzlich“ verboten, aber in Ausnahmefällen erlaubt, also „nicht rechtswidrig“ sein – etwa wenn eine erbliche Belastung der Eltern „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ zu einer Fehl- oder Totgeburt führen würde. Für die Befürworter ist entscheidend, ob ein Embryo lebensfähig ist und nicht der „Grad einer Erkrankung oder Behinderung“. In jedem Einzelfall muss die Zustimmung einer Ethikkommission eingeholt werden, Betroffene sollen zuvor beraten werden. Zur Anwendung der PID sollen nur bestimmte Zentren berechtigt sein.

Befürworter: Neben Priska Hinz (Grüne), René Röspel (SPD) und Patrick Meinhardt (FDP) unterstützt diesen Gesetzentwurf auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). 36 Abgeordnete haben bisher diesen Antrag unterschrieben.

BEGRENZTE ZULASSUNG

Inhalt: Die PID soll eingeschränkt erlaubt sein: wenn Eltern die Veranlagung einer schweren Erbkrankheit haben oder wenn eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Anders als im vorgenannten Antrag soll PID auch erlaubt sein, wenn eine genetisch bedingte Krankheit erst später im Leben ausbrechen kann. Auch hier ist Beratung für Betroffene und Zustimmung durch eine Ethikkommission vorgesehen. Die Bundesregierung soll Zahl und Zulassungsbedingungen der PID-Zentren vorschreiben. Die Linie dieses Antrags vertreten auch die Bundesärztekammer und die deutschen Akademien.

Befürworter: Dies Gruppe wird angeführt von den Abgeordneten Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP) und Carola Reimann (SPD). 215 Abgeordnete haben den Antrag bislang unterzeichnet. Tsp

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