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Politik: Piusbruder Williamson droht Strafe Holocaust geleugnet Anwalt erwägt Einspruch

Regensburg/Berlin - Der mutmaßliche Holocaust-Leugner Bischof Richard Williamson von der erzkonservativen Piusbruderschaft muss mit einem Strafbefehl wegen Volksverhetzung rechnen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am Donnerstag einen entsprechenden Antrag mit der Forderung nach einer Geldstrafe an das Gericht geleitet.

Regensburg/Berlin - Der mutmaßliche Holocaust-Leugner Bischof Richard Williamson von der erzkonservativen Piusbruderschaft muss mit einem Strafbefehl wegen Volksverhetzung rechnen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am Donnerstag einen entsprechenden Antrag mit der Forderung nach einer Geldstrafe an das Gericht geleitet. Der 69 Jahre alte Geistliche hatte in einem TV-Interview mit dem schwedischen Sender SVT im November 2008 im bayerischen Zaitzkofen im Landkreis Regensburg abgestritten, dass im Zweiten Weltkrieg sechs Millionen Juden in deutschen Gaskammern umgekommen sind. Er hatte sich nach Ausstrahlung des Gesprächs damit verteidigt, die Journalisten hätten zugesagt, den Beitrag nur in Schweden zu senden, wo Holocaust- Leugnung straflos sei.

Williamson erwägt nun, gegen den Strafbefehl vorzugehen. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir Einspruch einlegen, wenn das Gericht den Strafbefehl erlassen hat“, sagte der Coburger Strafverteidiger Matthias Loßmann dem Tagesspiegel. „Die Beweislage ist dünn.“ Es lägen keine für das Gericht verwertbaren Aussagen der schwedischen Journalisten vor. Ein Schreiben des TV-Unternehmens, wonach es keine Absprachen gegeben habe, das Interview nur in Schweden zu zeigen, sei für das Verfahren in Deutschland bedeutungslos.

Sollte Williamson Einspruch einlegen, kommt es zu einer Hauptverhandlung. Williamson, der sich nach Tagesspiegel-Informationen weiterhin in London aufhält, müsste allerdings nicht persönlich erscheinen, sondern könnte sich von seinem Anwalt vertreten lassen.

Ob er gegen den Strafbefehl tatsächlich vorgeht, will Loßmann nach Rücksprache mit seinem Mandanten „erst entscheiden, wenn er auf dem Tisch liegt“. Sollte Williamson auf einen Einspruch verzichten, steht dies einer strafrechtlichen Verurteilung gleich. Der Anwalt rechnet damit, dass im Falle des Strafbefehl-Erlasses angesichts des großen öffentlichen Interesses mit 120 bis 180 Tagessätzen eine relativ hohe Geldstrafe verhängt wird. „Wenn Williamson einen solchen Strafbefehl akzeptiert, gilt er nach deutschem Recht als vorbestraft.“

Der Geistliche ist einer von vier Piusbrüdern, die 1988 ohne Zustimmung des Papstes zum Bischof geweiht und daraufhin exkommuniziert worden waren. Wenige Tage nach der Holocaust-Leugnung im schwedischen Fernsehen hob Benedikt XVI. die Exkommunikation auf. Nach heftiger öffentlicher Kritik gestand der Papst Fehler im Verfahren ein.

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