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Wolfgang Schäuble am Kabinettstisch.

© Soeren Stache/dpa

Pläne von Wolfgang Schäuble für den Bundeshaushalt: Neue Sozialausgaben soll es vorerst nicht geben

Das Bundesfinanzministerium hat die Daten für die künftigen Haushalte vorgelegt. Soziales wird teurer - daher stoppt Wolfgang Schäuble weitergehende Wünsche. Die Investitionen wachsen nur langsam.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht keine Veranlassung, die Sozialausgaben des Bundes über das in der Koalition Vereinbarte hinaus zu steigern. Das verlautete am Freitag aus Regierungskreisen. Nach denn Planungen des Finanzressorts wird die Sozialausgabenquote im Bundeshaushalt bis 2019 leicht auf 52 Prozent steigen. Zwischen 2013 und 2019 nimmt die Summe, die für Soziales ausgegeben wird, demnach von 145 Milliarden Euro auf 173 Milliarden Euro zu. Daher sollen die drei Hauptkriterien der Koalitionspolitik – keine neuen Schulden, keine Steuererhöhungen, mehr Investitionen – nicht um ein Sozialkriterium ergänzt werden. „Wir haben keinen Mangel an Sozialausgaben“, hieß es. Man werde daher keine Vorschläge der Sozialpolitiker aufgreifen, die über das Vereinbarte hinausgingen, wurde im Finanzressort klargestellt, das am Freitag den Koalitionsfraktionen und den Ressorts den Entwurf des Nachtragshaushalts 2015, die Eckwerte des Haushalts für 2016 sowie die Finanzplanung bis 2019 vorstellte. Diese Ansage aus dem Schäuble-Ressort gilt aktuell vor allem Familienministerin Manuela Schwesig, aber auch den anderen SPD-geführten Ministerien, die Schwesig in ihrem Vorhaben unterstützen, zur steuerlichen Förderung von Alleinerziehenden mehr Geld vom Finanzminister zu bekommen. Schäuble hat ihr zu verstehen gegeben, dass sie die Summe in ihrem eigenen Etat locker machen müsse.

 Investitionen wachsen langsam

Im Gegensatz zu den Sozialausgaben, die nicht zuletzt durch den steigenden Bundeszuschuss an die Rentenkasse wachsen, werden die Investitionen in den kommenden Jahren nur wenig wachsen. Mit dem aktuellen Nachtragshaushalt, der vor allem das Hilfspaket für finanzschwache Kommunen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro umfasst, gibt der Bund in diesem Jahr 30 Milliarden Euro für Investitionen aus. Diese werden über 30,9 Milliarden im kommenden Jahr auf 31,9 Milliarden im Wahljahr 2017 anwachsen, aber 2019 sollen sie nach der Planung wieder bei 30,9 Milliarden liegen. Das Plus beim Rentenzuschuss liegt bis 2019 bei etwa 16 Milliarden Euro (von knapp 83 Milliarden in diesem Jahr auf mehr als 98 Milliarden in vier Jahren). Ein wesentlicher Kostentreiber ist hier die Mütterrente mit zwei Milliarden Euro im Jahr.

Ein deutliches Plus wird es bei den Ausgaben für die Entwicklungshilfe geben. Der Etat von Minister Gerd Müller (CSU) wird stärker wachsen, als im Koalitionsvertrag vereinbart. Insgesamt will die schwarz-rote Koalition nun 2016 bis 2019 in diesem Bereich 8,3 Milliarden Euro mehr ausgeben.

 Hilfe für die Kommunen

Um das kommunale Hilfsprogramm in diesem Jahr zu finanzieren, muss Schäuble allerdings eine bewährte Haushaltsregel außer Kraft setzen. Üblicherweise wird der Bundesbankgewinn zum Schuldenabbau eingesetzt, nun aber sollen die gerade bekannt gewordenen 500 Millionen Euro in den Fonds fließen, der vor allem Ländern mit besonders klammen Kommunen zu gute kommt. Das sind vor allem Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland. Zudem wird der Fonds vor allem aus den steigenden Steuereinnahmen gespeist. Da die Zinsausgaben nochmals um 700 Millionen geringer ausfallen als erwartet (der Bund muss derzeit kaum noch Zinsen auf neue Anleihen zahlen), kann Schäuble trotz der Mehrausgaben die schwarze Null halten, muss also keine neuen Schulden machen. Erst zum Ende des Planungszeitraums hin, also ab 2018, rechnet Schäuble mit einem Zinsanstieg.

Neu ist, dass der Bund die weiteren Hilfen für die Kommunen nicht mehr, wie im Koalitionsvertrag noch in Aussicht genommen, über eine Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Behinderte finanzieren will. 2017 war dafür ursprünglich eine Milliarde Euro vorgesehen, nun wird die Summe auf 2,5 Milliarden aufgestockt. Sie entfällt jeweils hälftig auf eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils und eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen. Damit hat sich nicht zuletzt der Landkreistag durchgesetzt, der eine Entlastung bei der Eingliederungshilfe stets für den falschen Weg hielt, weil dadurch in einigen Ländern weniger die Kommunen als die Landeshaushalte  profitiert hätten (in Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen etwa werden die Leistungen für Behinderte ganz oder teils vom Land übernommen).

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