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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

© Michael Kappeler/dpa

Plan von Justizminister Maas: Große Koalition will Wohnungseinbrecher härter bestrafen

Justizminister Heiko Maas bereitet ein Gesetz vor, das für Einbruchsdiebstähle in Wohnungen eine Mindeststrafe von sechs Monaten vorsieht. Der Union geht das noch nicht weit genug.

Wohnungseinbrecher sollen künftig härter bestraft werden. Justizminister Heiko Maas (SPD) und die CDU/CSU streiten aber noch darüber, wie hoch die Mindeststrafe ausfallen soll. „In Zukunft wird jeder Wohnungseinbruchsdiebstahl eine Mindeststrafe von sechs Monaten zur Folge haben. Diese Untergrenze darf dann in keinem einzigen Fall mehr unterschritten werden“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Verschärfung war bereits im Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD angekündigt worden.

„Gut, dass die SPD beim Thema Einbrüche aufwacht und einen Schritt auf eine alte Forderung von CDU und CSU zumacht“, reagierte deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender Stephan Harbarth. „Wir als Union wollen eine Mindeststrafe von einem Jahr.“

Maas sprach sich dafür aus, dass es bei Einbruchsdiebstählen im Strafrecht keine minder schweren Fälle mehr geben soll. Es könne dann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden. „Noch vor Weihnachten werden wir einen Gesetzentwurf vorlegen“, kündigte der Minister an.

Zudem müsse die Aufklärungsquote dringend steigen. Dazu seien deutlich mehr Polizisten nötig, mit dem Bundeshaushalt 2017 kämen weitere 2000 Stellen hinzu, erklärte Maas. Von bundesweit 167.000 Einbrüchen und Einbruchsversuchen im vergangenen Jahr - fast zehn Prozent mehr als 2014 - wurde nur etwa jeder siebte aufgeklärt.

Täter, die man verurteilen wolle, müsse man erst einmal fassen, sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, dem „Westfalen-Blatt“. „Früher brauchte ein Einbrecher einen Komplizen, der Schmiere stand. Der ist heute überflüssig, weil sowieso keine Polizei in der Nähe ist.“ Zu den Vorschlägen von SPD und CDU, die Mindeststrafe für Einbrecher auf sechs oder sogar zwölf Monate zu erhöhen sagte Wendt: „Bei einer Mindeststrafe von einem Jahr sprechen wir von einem Verbrechen. Dann ist es für Polizisten und Staatsanwälte einfacher, einen Beschluss zum Abhören von Telefonen zu bekommen.“ Der CDU-Vorschlag bringe deshalb für die Polizei mehr.

„Der Wohnungseinbruch ist für viele eine traumatische Erfahrung“, erklärte der Unionspolitiker Harbarth dazu. Die Betroffenen fühlten sich oft in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Der Polizei fehlten notwendige Möglichkeiten: „Die Hochstufung zum Verbrechen würde auch die Ermittlungsinstrumente beim Wohnungseinbruch ausweiten. Wir erwarten, dass die SPD sich hier noch bewegt, um rasch zu einer verbesserten Rechtslage zu kommen.“

Auch höhere Strafen bei Angriffen auf Polizei und Feuerwehr

Ebenfalls noch in diesem Jahr will Maas einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, um Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute wirkungsvoller vor Angriffen zu schützen. In "besonders schweren Fällen" solle es ebenfalls eine sechsmonatige Mindeststrafe geben, sagte er den Funke-Zeitungen.

Die Definition solle "deutlich" ausgeweitet werden, führte er weiter aus: "Wenn ein tätlicher Angriff - etwa bei Demonstrationen - gemeinschaftlich von mehreren Personen verübt wird, soll dies als besonders schwerer Fall gewertet werden". Dasselbe gelte dann auch für einen Angreifer, der eine Waffe oder "ein gefährliches Werkzeug" mit sich führe - "egal, ob er sie auch einsetzen will."

Positiv zu den schärferen Vorschriften zum Schutz von Polizisten äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei. "Mit dem neuen Straftatbestand und der darin enthaltenen deutlichen Strafandrohung setzt der Staat das unmissverständliche Zeichen, dass diese Gewalt nicht hingenommen wird", erklärte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow. (dpa, AFP)

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