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Politik: Platzeck wird als DDR-Kader Rente gekürzt

Systemnah – weil er Modrows Minister war

Von Matthias Meisner

Berlin - Der SPD-Vorsitzende Matthias Platzeck muss wegen DDR-Systemnähe mit einer Kürzung seiner Rente rechnen. Die Deutsche Rentenversicherung, Nachfolgerin der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, bestätigte dem Tagesspiegel, dass bei Platzeck – wie auch bei allen anderen DDR-Ministern, die vor der ersten freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 im Amt waren – die Altersbezüge begrenzt werden. Im Fall des brandenburgischen SPD-Politikers, den der vorletzte DDR-Ministerpräsident Hans Modrow (SED/PDS) im Februar 1990 als Minister ohne Geschäftsbereich in seine Regierung berufen hatte, betrifft das aber nur die wenigen Wochen bis zur ersten freien und zugleich letzten Volkskammerwahl. Die Kürzung dürfte deshalb voraussichtlich nur wenige Euro im Monat betragen, verlautete aus dem von Franz Müntefering, Platzecks Amtsvorgänger als SPD-Chef, geführten Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bei der Rentenberechnung wird in den entsprechenden Zeiten anstelle der tatsächlichen Bezüge nur der Durchschnittsverdienst eines DDR-Arbeitnehmers berücksichtigt.

Für Modrow ist es freilich von hoher symbolischer Bedeutung, dass Platzeck zum Kreis der „Strafrentner“ gerechnet werden muss, wie der Ehrenvorsitzende der Linkspartei es ausdrückt. Modrow hatte sich mehrfach unzufrieden auch mit der Novelle des so genannten Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes gezeigt, das niedrigere Renten für DDR-Funktionäre bestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2004 gefordert, den Kreis der Betroffenen einzuschränken. Nach der Neufassung des Gesetzes werden seit 2005 die Rentenbegrenzungen auf jene Funktionäre konzentriert, die auch eine Weisungsbefugnis gegenüber der Stasi, nach der Wende gegenüber ihrer Nachfolgerin, dem Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) hatten. Etwa bei Ministern aber wird unterstellt, dass sie „Teil eines Gesamtkonzeptes zur Selbstprivilegierung innerhalb des Staates waren“. Demnach war also auch Platzeck in das „Kadernomenklatursystem der DDR einbezogen“. Dass Platzeck selbst wohl kaum dem AfNS Befehle erteilt hat, das sich im Februar 1990 längst in Auflösung befand, ist der Rentenversicherung egal.

Modrow hatte im April dieses Jahres dem damaligen Kanzler Gerhard Schröder geschrieben, allen Ministern seiner DDR-Regierung 1989/90 würden Rentenkürzungen drohen, darunter „auch Vertretern der Runden Tisches“. Wenige Wochen später erhielt er vom zuständigen Abteilungsleiter im Kanzleramt, Günther Horzetzky, einen abschlägigen Bescheid. Die Neuregelung des Gesetzes nannte Horzetzky ausdrücklich „verfassungskonform“. Schröders Mitarbeiter hob zudem hervor, dass nach der ersten freien Volkskammerwahl erworbene Ansprüche nicht von der Begrenzung betroffen seien. „Dadurch wird auch der von Ihnen angesprochenen besonderen Situation im 41. Jahr der DDR Rechnung getragen.“

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