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Polen: Anklage gegen General Jaruzelski

Die Verhängung des Kriegsrechts in Polen vor mehr als 25 Jahren soll nicht straffrei bleiben: Gegen General Jaruzelski und acht andere damals Verantwortliche wurde nun beim Bezirksgericht Warschau Anklage eingereicht.

Warschau/Kattowitz - Staatsanwälte des für die Aufarbeitung kommunistischer und nationalsozialistischer Verbrechen zuständigen Instituts des Nationalen Gedenkens (IPN) in Kattowitz hatten zuvor zweieinhalb Jahre lang ermittelt. Die Behörde hat staatsanwaltliche Vollmachten. Sie schickte nun insgesamt 63 Ordner mit Ermittlungsakten an das Gericht. Ein Prozesstermin wurde noch nicht festgelegt.

Der heute 83-jährige Wojciech Jaruzelski und seine Mitstreiter gehörten dem damals verantwortlichen "Militärrat der Nationalen Errettung" an. "Ich hoffe, dass es jetzt zu einem gewissen Durchbruch kommt", sagte Andrzej Dogon, Leiter der IPN-Ermittlungsabteilung, vor Journalisten. Jaruzelski, der am 13. Dezember 1981 das Kriegsrecht verhängt hatte, droht im Falle einer Verurteilung wegen Leitung einer verbrecherischen Organisation eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Zu den weiteren Angeklagten gehören außerdem General Czeslaw Kiszczak, damals Leiter des militärischen Sicherheitsdienstes und Stanislaw Kania, der 1981 Generalsekretär des Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Polens war.

"Das geringere Übel"

Jaruzelski, der nach der friedlichen Machtübergabe der Kommunisten 1989 Staatspräsident war, hatte das Kriegsrecht stets als das geringere Übel bezeichnet. Mit der Ausrufung des Kriegszustandes sei er einer drohenden Intervention der Sowjetunion zuvor gekommen, rechtfertigte er den Ausnahmezustand. Während des Kriegsrechtes kamen dutzende Menschen durch Polizeigewalt ums Leben, etwa 90.000 Bürgerrechtler und Anhänger der Gewerkschaft Solidarnosc (Solidarität) wurden festgenommen. (tso/AFP)

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