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Polen: Deutschland verneint Vertriebenen-Ansprüche

Im Streit um die Ansprüche von Vertriebenen gegen Polen bleibt die Bundesregierung bei ihrer Haltung: Die Forderungen der Preußischen Treuhand fänden "keinerlei Unterstützung und Billigung der Regierung", so ein Sprecher.

Berlin - "Ich stelle fest, dass die Kläger isoliert sind", betonte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Er reagierte damit auf eine Klage der Vertriebenen-Vertretung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die zu Irritationen in Polen geführt hatte. Auch eine Neuverhandlung des deutsch-polnischen Grenzvertrages von 1990 komme nicht in Frage, betonte der Regierungssprecher. Das habe mittlerweile die polnische Seite ebenfalls klargestellt. In einer ersten Reaktion hatte die polnische Außenministerin Anna Fotyga genau dies noch angekündigt.

Wilhelm erinnerte an Stellungnahmen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), wonach Individualansprüche wegen der Entschädigung nach dem Zweiten Weltkrieg nicht bestünden. Auch könnten nach Auffassung der Bundesregierung zwischenstaatliche Ansprüche nicht geltend gemacht werden. Dieser Rechtsstandpunkt Deutschlands sei "abschließend".

Ein von der deutschen und der polnischen Regierung 2004 in Auftrag gegebenes Gutachten war zu dem Schluss gelangt, dass Entschädigungsansprüche unberechtigt und vor Gericht nicht durchsetzbar seien. So seien zwischenstaatliche Forderungen "rechtsgrundlos", auch bestünden Individualansprüche auf Entschädigung weder nach deutschem noch nach polnischem Recht, stellten die Autoren, der Heidelberger Rechtsprofessor Joachim Frohwein und der Warschauer Europarechtler Jan Barcz, damals fest. Die schwarz-rote Regierung hatte sich zu dem Gutachten bekannt. (tso/ddp)

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