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Jaroslaw Kaczynski ist Vorsitzender der Partei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS), mit deren Mehrheit im polnischen Unterhaus das umstrittene Gesetz verabschiedet wurde.

© dpa/ Bartomiej Zborowski

Update

Polen: Parlament verabschiedet umstrittenes Gesetz zum Obersten Gerichtshof

Die Abgeordneten des polnischen Unterhauses stimmten mit 235 Ja-Stimmen für das Gesetz, mit dem der Oberste Gerichtshof des Landes unter Regierungskontrolle gestellt werden soll.

Unbeeindruckt von den Sanktionsdrohungen der EU-Kommission treibt Polens Regierung seine umstrittene Justizreform voran. Trotz massiver Proteste hat das polnische Parlament am Donnerstag ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, mit dem der Oberste Gerichtshof des Landes unter Regierungskontrolle gestellt werden soll. Die Abgeordneten des von der rechtskonservativen Regierungspartei PiS kontrollierten Unterhauses stimmten mit 235 Ja-Stimmen für das Gesetz, 192 Parlamentarier stimmten dagegen, es gab 23 Enthaltungen. Gemäß dem Gesetzesvorhaben soll der Justizminister künftig die Macht haben, die Richterkandidaten für den Obersten Gerichtshof auszuwählen.

Dem in einer nächtlichen Justizausschuss-Sitzung überarbeiteten Gesetz müssen noch der Senat, in dem die Nationalkonservativen ebenfalls die Mehrheit haben, sowie Präsident Andrzej Duda zustimmen. Experten bemängeln, die geplanten Änderungen am Obersten Gericht und Landesrichterrat KRS stellten eine Gefahr für die Unabhängigkeit innerhalb von Polens Gewaltenteilung dar. Opposition und Kommission fürchten eine Einflussnahme der Regierenden auf Richter und Gerichte. Daran würden auch die Nachbesserungen nichts ändern, sagen Experten.

Die Änderungen bei der Zusammensetzung des Landesrichterrats seien verfassungswidrig, sagte der Sprecher des KRS-Gremiums. „Es ist ein schwarzer Tag in der Geschichte Polens“, sagte Grzegorz Schetyna, Chef der Oppositionspartei PO. Am Mittwoch hatte Brüssel Polens Regierende zum Stopp der Pläne aufgefordert und gedroht, ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages einzuleiten, der als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vorsieht. Die Kritik hatte Polens Außenministerium als „ungerechtfertigt“ zurückgewiesen. (dpa, AFP)

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