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Wer reinkommt, ist drin. Kontakte zu Abgeordneten sind begehrt.

© dpa

Politik und PR: Bundestag korrigiert Hausausweis-Liste für Lobbyisten

Doppelt gezählt, falsch gezählt - in der Übersicht, welche Interessenvertreter in das Parlament dürfen, ging einiges durcheinander.

Der Bundestag hat die Angaben zu seinen Hausausweisen für Lobbyisten richtig gestellt. Bei der Erstellung der Liste, welche die Parlamentsverwaltung kürzlich auf eine Klage des Tagesspiegels herausgeben musste, seien „Fehler aufgetreten“, teilte das Polizei-Referat mit. Unter anderem seien Ausweise, die zum freien Zugang in die Bundestagsliegenschaften berechtigen, mehrfach gezählt worden oder unberücksichtigt geblieben.

So tauche die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in der Liste zwei Mal auf. Ein Hausausweis, der für die GIZ aufgeführt sei, gehöre zum Pharmaunternehmen Böhringer Ingelheim, ein anderer zur Konrad-Adenauer-Stiftung, die damit über 43 Ausweise verfüge. Ein Hausausweis für die "Digitale Gesellschaft e.V" müsse richtigerweise zu den Partei-Hausausweisen für die SPD gezählt werden, die dann über 67 Ausweise verfügt. Die "Dekra e.V.", die mit vier Hausausweisen angegeben sei, habe dagegen gar keinen Ausweis für das ablaufende Jahr erhalten.

SPD und Union hatten sich lange gegen eine Offenlegung der Liste gesperrt. Sie enthält diejenigen Parteien, Stiftungen, Firmen und Verbände, für die jeweils die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen Hausausweise befürwortet haben. Mit der Herausgabe der Liste wurden insbesondere erstmals Wirtschaftsunternehmen öffentlich, die sich über diesen Weg einen Direktzugang zu den Abgeordneten verschaffen.

Die korrigierte Liste ist HIER veröffentlicht.

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