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Politik: „Politische Verfolgung“

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte bereits im Mai die Auslieferung Kaplans untersagt. Aus der Begründung: „Dennoch ergeben sich im vorliegenden Fall Auslieferungshindernisse aus der (…) voraussichtlich zu erwartenden Behandlung seiner Person durch die türkische Justiz.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte bereits im Mai die Auslieferung Kaplans untersagt. Aus der Begründung:

„Dennoch ergeben sich im vorliegenden Fall Auslieferungshindernisse aus der (…) voraussichtlich zu erwartenden Behandlung seiner Person durch die türkische Justiz. Der Senat sieht (…) ernstliche Gründe für die Annahme, dass der Verfolgte einem Verfahren ausgesetzt sein wird, das dem völkerrechtlich verbindlichen Verbot einer Verwertung polizeilich erpresster Aussagen widerspricht (…) und – in einer über die bloße Verfolgung kriminellen Unrechts hinausgehenden Weise – den Charakter politischer Verfolgung (…) trägt. Da die (…) rechtlichen Bedenken durch ergänzende Nachforschungen oder durch die Einholung weiterer Zusicherungen der türkischen Behörden nicht auszuräumen sind, ist die Auslieferung (…) für unzulässig zu erklären, wobei der Senat (…) den Hinweis für veranlasst hält, dass Aspekte der innerstaatlichen Gefahrenabwehr die Zulässigkeitsprüfung im Auslieferungsverfahren nicht beeinflussen können.“ Tsp

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