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Politik: Polizei hilft Neonazis bei Montagsdemo

Magdeburg/Berlin – Die Magdeburger Polizei gerät nach der jüngsten Montagsdemonstration in die Kritik. Einer Gruppe von 30 bis 40 Neonazis gelang es nach Berichten von Augenzeugen mit Hilfe uniformierter Beamter, an dem Protestmarsch gegen Hartz IV in der Magdeburger Innenstadt teilzunehmen.

Von Frank Jansen

Magdeburg/Berlin – Die Magdeburger Polizei gerät nach der jüngsten Montagsdemonstration in die Kritik. Einer Gruppe von 30 bis 40 Neonazis gelang es nach Berichten von Augenzeugen mit Hilfe uniformierter Beamter, an dem Protestmarsch gegen Hartz IV in der Magdeburger Innenstadt teilzunehmen. Junge Linke hatten zunächst mit einer friedlichen Straßenblockade am Ende der Demonstration die Rechtsextremisten aufgehalten. Daraufhin begleiteten Polizisten im Laufmarsch die Neonazis durch eine Seitenstraße zum vorderen Teil des Aufzuges. Dort konnten sich die Rechtsextremisten 200 Meter hinter der Spitze der Demonstration einreihen, ihr Transparent zeigen und Parolen rufen. An dem Aufzug nahmen 8000 Menschen teil.

„Die Polizei hat versagt“, sagte der Vorsitzende der PDS-Fraktion im Magdeburger Stadtrat, Hans-Werner Brüning, am Dienstag dem Tagesspiegel. Brüning war Augenzeuge des Einsatzes der Beamten. Von einem „skandalösen Verhalten“ der Polizei sprach Roman Ronneberg, Geschäftsführer des Vereins „Miteinander“, der sich in Sachsen-Anhalt gegen Rechtsextremismus engagiert. Auch Ronneberg hatte den Vorfall beobachtet. Er habe auch gesehen, dass aus dem Block der „Kameradschaft Festungsstadt“ Demonstranten und Polizisten gefilmt wurden, sagte Ronneberg.

Die Polizei bestätigte, den Neonazis zur Teilnahme an der Demonstration verholfen zu haben. „Es gibt kein Recht, jemanden von einer öffentlichen Versammlung auszuschließen, wenn er sich friedlich verhält oder den Sinn der Versammlung nicht entstellt“, sagte der Einsatzleiter, Polizeidirektor Frank Rim, dem Tagesspiegel. Rim verwies auf Absprachen mit dem Versammlungsleiter. Dieser habe während der Demonstration entschieden, „dass ein Mitlaufen der Rechten im Zug möglich ist“.

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