zum Hauptinhalt

Präimplantationsdiagnostik: "Das ist nicht die Büchse der Pandora"

Befürworter der Präimplantationsdiagnostik in Grenzen legen Antrag vor. Abgeordnete aller fünf Bundestagsfraktionen wollen im Parlament eine Mehrheit für die Zulassung von Gentests an Embryonen unter strengen Voraussetzungen organisieren.

Von Hans Monath

Berlin - Laut dem am Dienstag vorgestellten Gruppenantrag soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) im Grundsatz verboten werden. Das Diagnoseverfahren soll aber in Ausnahmefällen erlaubt sein, wenn Eltern von einer schweren erblichen Vorbelastung wissen oder wenn „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Damit lässt der Entwurf die Diganose auch für solche Paare mit Kinderwunsch zu, die nicht genetisch vorbelastet sind. Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibs untersucht und kranke Embryonen vernichtet.

Die Initiatoren Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP), Carola Reimann (SPD), Petra Sitte (Linke) und Jerzy Montag (Grüne) halten ihren Antrag nach eigenen Angaben für erfolgversprechend. Es gebe „gute Chancen“, eine deutliche Mehrheit im Bundestag zu finden, sagte Hintze. Er rechne auch in der Unionsfraktion mit starker Unterstützung.

Entgegen den Behauptungen von strengen PID-Gegnern öffne das geplante Gesetz nicht die „Büchse der Pandora“, sagte Ulrike Flach. Vielmehr werde nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Rechtssicherheit geschaffen. Der BGH hatte im Juli das bisherige PID-Verbot faktisch außer Kraft gesetzt.

Die Abgeordneten argumentierten, es werde keineswegs die Möglichkeit eröffnet, „Desinger-Babys“ zu bestellen oder das Geschlecht des eigenen Kindes vor der Einpflanzung des Embryos zu bestimmen. Heute lebende behinderte Menschen würden durch die Möglichkeit, Tot- oder Fehlgeburten zu verhindern, auch nicht diskriminiert. In dem Gesetz sei deshalb keine Krankheitsliste als Indikation für PID vorgesehen.

Laut dem Entwurf soll eine PID nur an lizenzierten Zentren vorgenommen werden. Eine Ethikkommission aus Ärzten und Vertretern psychosozialer Berufe soll jeden Einzelfall entscheiden. Antragsberechtigt sollen ausschließlich Frauen sein. Die Abgeordneten verlangen zudem eine Registrierung jedes Falles und einen zweijährigen Bericht an den Bundestag. Es gehe um 100 bis 200 Fälle pro Jahr, erklärten die Parlamentarier.

Der Entwurf sende ein Signal an betroffene Eltern, „dass sich der Gesetzgeber ihrer Nöte annimmt“, sagte Peter Hintze. Laut Jerzy Montag soll er Eltern helfen, die ein schwerbehindertes Kind aufziehen oder eine Totgeburt hinter sich haben und sich noch ein weiteres Kind wünschen. Beide Abgeordneten erklärten, ein Totalverbot der PID sei verfassungswidrig. Für Januar sind bereits zwei weitere Gruppenanträge zur PID angekündigt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false