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Politik: Präsident i. V.

Foto: Rückeis / Montage: DP HINTER DEN LINDEN Wie heißt unser amtierender Bundespräsident? Falsch.

Von Robert Birnbaum

Foto: Rückeis / Montage: DP

HINTER DEN LINDEN

Wie heißt unser amtierender Bundespräsident? Falsch. „Horst Köhler“ ist falsch. „Gesine Schwan“ ist ganz falsch. „Johannes Rau“ stimmt aber auch nicht. Dieser Herr Rau ist im Amt gewesen bis Dienstag, und er wird das Amt erneut antreten am Donnerstag kommender Woche. Dann kommt er aus Nigeria und Tansania zurück. Dazwischen aber präsidiert er nicht, weil nämlich ein Staatsbesuch des Bundespräsidenten nach allgemeiner Lesart einen „Fall seiner Verhinderung“ nach Artikel 57 des Grundgesetzes darstellt. In welchem Falle die Befugnisse und Amtsgeschäfte auf den Präsidenten des Bundesrates übergehen, den aktuell der Regierungschef des Landes Thüringen stellt. Die richtige Antwort auf unsere Eingangsfrage lautet also: „Dieter Althaus“. Diese Vertreterregelung ist bei genauer Betrachtung ein bisschen problematisch. Stellen wir nur zum Beispiel die Frage, ob der Herr Rau, wenn er in Tansania sich mit militärischem Zeremoniell empfangen lässt, das eigentlich darf? Als Bundespräsident steht ihm die Ehrenkompanie gewisslich zu. Nur haben wir ja gerade gelernt, dass Bundespräsident im Moment der Herr Althaus ist, Herr Rau hingegen ausweislich des Grundgesetzes nur ein verhinderter Bundespräsident. Wenn nun die Protokollbeamten in Tansania ihren pingeligen Tag haben, wenn sie im Schloss Bellevue anrufen und nachfragen, wer im Moment der Bundespräsident ist – lassen sie dann empört den Herrn Rau mitsamt Flugzeug kehrt machen? Laden sie eilig den Herrn Althaus ein, der als Bundespräsident losfliegt, aber als Bundesratspräsident ankommt, weil Herr Rau wieder in Tegel gelandet ist? Und vor allem: Wer ist in der Zwischenzeit eigentlich unser Bundespräsident?

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