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Präsidentenwahl in der Türkei: Gericht prüft mögliche Formfehler

Das türkische Verfassungsgericht will spätestens am Mittwoch seine Entscheidung im Streit um die Neuwahl des Staatspräsidenten verkünden.

Istanbul - Die elf Richter bemühten sich zwar, schon am Dienstag ein Urteil vorzulegen, doch könne sich die Entscheidung bis Mittwochmorgen verzögern, sagte Gerichtspräsidentin Tülay Tugcu nach Presseberichten.

Die CHP argumentiert, dass es beim ersten Wahlgang der Präsidentenwahl im Parlament am vergangenen Freitag einen schweren Formfehler gegeben hat, und verlangt die Annullierung der Wahl. Gibt das Gericht dem CHP-Antrag statt, wird es in der Türkei möglicherweise bereits Mitte Juni vorgezogene Neuwahlen geben. Turnusgemäß stehen erst im November Parlamentswahlen an.

CHP will Güls Präsidentschaft verhindern

Beim ersten Präsidenten-Wahlgang im Parlament hatte Außenminister Abdullah Gül als Kandidat der islamisch geprägten Regierungspartei AKP 357 von 550 Stimmen erhalten. Da die Verfassung in den ersten zwei Wahlgängen eine Zweidrittelmehrheit vorschreibt, reichte dies zur Wahl nicht aus. Der zweite Wahlgang ist für Mittwochnachmittag angesetzt; das Verfassungsgericht will bis dahin seine Entscheidung verkündet haben. Wenn das Gericht den CHP-Antrag abweist, wird Gül voraussichtlich im dritten Wahlgang am 9. Mai zum Präsidenten gewählt, denn in der dritten Runde genügt die absolute Mehrheit.

Die CHP will Güls Präsidentschaft verhindern und begründet ihre Klage damit, dass bei der von ihr boykottierten Staatspräsidentenwahl mindestens 367 Abgeordnete im Plenum sein müssten. Das sei am Freitag aber nicht der Fall gewesen. AKP-Politikern zufolge verzeichnet das Sitzungsprotokoll dagegen die Anwesenheit von 368 Abgeordneten. Die Gerichtsentscheidung wird auch deshalb mit Spannung erwartet, weil sich die strikt anti-islamistische Armee gegen eine Wahl von Gül gewandt und mit einem Staatsstreich gedroht hatte. (tso/AFP)

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