zum Hauptinhalt

Politik: Prepaid-Telefonierer bleiben geschützt

Gericht: Daten nicht an Polizei

Leipzig/Berlin (neu). Betreiber von Mobilfunknetzen sind nicht verpflichtet, persönliche Daten von Kunden mit einem so genannten PrepaidGerät ohne festen Vertrag für Polizei- oder Strafverfolgungsbehörden zu erheben. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf eine Klage des Netzbetreibers Vodafone entschieden. Der Netzbetreiber ist gegen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation vorgegangen, weil diese von Vodafone verlangt hatte, personenbezogene Daten von Prepaid-Kunden zu erheben und das Handy erst freizuschalten, wenn die Identität des Betroffenen geklärt und in einer Datei gespeichert ist. Die Pflicht, Kundendaten zu erheben, stelle einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, urteilten die Richter. Ein solcher Eingriff könne nur dann gerechtfertigt werden, wenn dafür eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage bestehe. Das Telekommunikationsgesetz genüge dafür jedoch nicht. Eine Herausgabepflicht bestehe allerdings dann, wenn der Netzbetreiber die Daten ohnehin bereits aus wirtschaftlichen Gründen erhoben hat.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false