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Lammert

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Pressefreiheit: Lammert billigt Verfahrenseinstellung

Münchner Staatsanwälte sehen keine Handhabe für die Ermittlung gegen Journalisten wegen Geheimnisverrats. Bundestagspräsident Norbert Lammert, der mit einer Ermächtigung die Ermittlungen ausgelöst hatte, akzeptiert die Einstellung des Verfahrens.

Berlin – Die Münchner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungsverfahren gegen vier von insgesamt 17 Journalisten wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat im Zusammenhang mit dem BND-Untersuchungsausschuss eingestellt. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der mit einer Ermächtigung die Ermittlungen ausgelöst hatte und der vor der Einstellung gehört werden musste, widersprach einem entsprechenden Schreiben der Münchner Staatsanwalt nicht. „Sollten Staatsanwälte zu dem Schluss kommen, dass die Ermittlungen aus ihrer Sicht eingestellt werden sollen, bestehen aus meiner Sicht keine Einwände gegen die Einstellung der Verfahren“, erklärte Lammert. Ein Bundestagssprecher sagte, Lammert habe nur eine grundsätzliche Ermächtigung zu Ermittlungen erteilt. Diese werde er nicht zurückziehen. Ob und gegen wen ermittelt werde, sei allein Sache der Justiz.

Als Grund für die Einstellung nannte der Münchner Oberstaatsanwalt August Stern fehlende Ansatzpunkte: „Ich darf allein aufgrund der Veröffentlichung der Geheimdokumente bei Journalisten nicht durchsuchen.“ Es gebe keinerlei Hinweise darauf, welche Amtsträger die Informationen nach außen getragen haben könnten. Und über die Reporter könne man nicht gehen, sagte Stern. „Für eine Durchsuchung bei Journalisten in den Verlagen sind die Verdachtsmomente zu schwach.“ Die Journalisten der „Süddeutschen Zeitung“, gegen die in München ermittelt wurde, könnten sich auf den Informantenschutz berufen und müssten die Namen der Amtsträger nicht verraten.

Der Vorstand der Bundespressekonferenz (BPK), der am Freitag ein Gespräch mit Lammert geführt hatte, begrüßte diese Entwicklung. Die BPK hatte in dem Gespräch ihre Forderung wiederholt, der Bundestagspräsident solle seine Ermächtigung zurückziehen. Lammert hatte jedoch darauf beharrt. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Michael Konken, erklärte: „Die Entscheidung der Münchner Staatsanwälte bestätigt, dass die Berichterstatter über den BND-Untersuchungsausschuss keine strafbare Handlung begangen haben.“ Bereits am Donnerstag hatte die FDP-Fraktion einen Antrag vorgelegt, in dem Lammert zur Rücknahme seiner Ermittlungsermächtigung aufgefordert wird.

Ermittelt wird weiterhin von den Staatsanwaltschaften in Hamburg, Frankfurt am Main und Berlin. Aber auch die Hamburger Staatsanwaltschaft hat sich mit Verweis auf das „Cicero“-Urteil bereits skeptisch zu den Aussichten der Ermittlungen geäußert. Das Bundesverfassungsgericht hatte nach einer Durchsuchung wegen Geheimnisverrats beim Magazin „Cicero“ dieses Vorgehen für verfassungswidrig erklärt.

Der Vorsitzende des BND-Ausschusses, Siegfried Kauder (CDU), hatte Lammert im März gebeten, eine Ermächtigung zur Ermittlung wegen Geheimnisverrats zu prüfen. Es sollte herausgefunden werden, wie Informationen aus vertraulichen Akten aus dem Ausschuss an die Presse gelangten. Das Verfahren gegen Journalisten von zehn Zeitungen und Zeitschriften, darunter der Tagesspiegel, hatte bei Politikern und Medienverbänden heftigen Protest ausgelöst. (mit dpa)

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