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Politik: Privatisierung wurde ohne Rücksicht auf Erben durchgeführt

Im Zusammenhang mit einer Enteignung aus der Vergangenheit ist die Tschechische Republik am Freitag erstmals vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Die Straßburger Richter stellten einen Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires Gerichtsverfahren fest.

Im Zusammenhang mit einer Enteignung aus der Vergangenheit ist die Tschechische Republik am Freitag erstmals vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Die Straßburger Richter stellten einen Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires Gerichtsverfahren fest. Sie gaben damit sieben Erben einer ehemaligen Margarinefabrik Recht, die 1946 durch die damals bereits stark von den Kommunisten beeinflusste Regierung der Tschechoslowakei konfisziert worden war. Die heutige tschechische Regierung wurde jetzt angewiesen, den Klägern umgerechnet rund 70 000 Mark Schmerzensgeld zu zahlen. Die Fabrik, die über 700 Mitarbeiter beschäftigte, war 1991 vom damals noch staatlichen Waschmittelhersteller Rakona übernommen worden. Kurz danach wurde sie privatisiert und von der Prager Regierung an den US-Konzern Procter and Gamble verkauft. Im gleichen Jahr stellten die Erben einen Antrag auf Rückgabe ihres Eigentums. Dieser wurde jedoch abgewiesen. Die Straßburger Richter entschieden nun, die Erben seien in ihrem Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt worden.

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