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Arbeitsministerin Andrea Nahles.

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Update

Probleme mit dem Europarecht: Mindestlohn für Transit-Lkw-Fahrer wird vorerst ausgesetzt

Soll der Mindestlohn in Deutschland auch für Lkw-Fahrer aus dem Ausland gelten? Diese Frage ist rechtlich noch nicht endgültig geklärt. Deshalb kündigte Arbeitsministerin Andrea Nahles nun an, ihn zunächst auszusetzen.

Der Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer, die durch Deutschland fahren, wird vorerst ausgesetzt. Das teilte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach einem Treffen mit ihrem polnischen Amtskollegen Wladyslaw Kosiniak-Kamysz mit. Für reine Transitfahrten soll der Mindestlohn so lange nicht greifen, bis die EU-Kommission geprüft hat, ob die Regelung mit dem Europarecht vereinbar ist. Mit einem Ergebnis ist bis zum Sommer zu rechnen. Nahles sprach von einem „Zeichen guter Nachbarschaft“.

Nahles will auch über einfachere Dokumentationspflichten reden

Der polnische Minister Kosiniak-Kamysz nannte das teilweise Aussetzen des Mindestlohns einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Nahles kündigte weitere Gespräche mit ihrem Amtskollegen an, etwa um über eine mögliche Vereinfachung von Dokumentationspflichten zu reden.

Kritik am Mindestlohn für Fernfahrer kam vor allem aus Osteuropa

In den vergangenen Wochen hatte es vor allem aus osteuropäischen Nachbarländern Kritik an der deutschen Mindestlohn-Regelung gegeben. Die sieht vor, dass alle ausländischen Arbeitnehmer, die hierzulande arbeiten, Anspruch auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro haben, unabhängig von der Dauer der Beschäftigung. Damit muss beispielsweise auch ein tschechischer Fernfahrer, der nur einige Stunden auf deutschen Straßen verbringt, für diese Zeit von seinem Arbeitgeber den deutschen Mindestlohn gezahlt bekommen. In Tschechien liegt der Mindestlohn lediglich bei 1,47 Euro.

EU-Kommission hat ein Pilotverfahren zur Klärung der Rechtslage eingeleitet

Nach Beschwerden aus mehreren EU-Ländern hatte die EU-Kommission ein Pilotverfahren eingeleitet, um die Rechtslage zu klären. Nahles begrüßte, dass die Unsicherheit geklärt werden solle. Sie betonte zugleich, die Bundesregierung sei der Auffassung, dass die Regelung mit dem Europareht vereinbar sei. Für die Übergangszeit müssen die ausländischen Transportfirmen auch nicht ihre Einsatzpläne zur Verfügung stellen, mit denen normalerweise die Einhaltung des Mindestlohns überprüft werden soll.

Der Mindestlohn gilt weiter, wenn Lkw in Deutschland be - oder entladen werden

Weiter gelten soll der Mindestlohn allerdings für Fernfahrer, wenn ihr Lkw in Deutschland be- oder entladen wird. Die 8,50 Euro Stundenlohn werden auch dann fällig, wenn ein ausländisches Unternehmen innerhalb Deutschlands einen Transport anbietet („Kabotage“). In der Bundesregierung fürchtet man, dass es ansonsten zu Umgehungen des Mindestlohnes kommen könnte. Schon in der Vergangenheit hatten deutsche Transportfirmen beispielsweise ein Zweitgeschäft in Polen aufgemacht, um dort von den günstigeren Entlohnungen zu profitieren.

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