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Politik: Proteste – fast immer erlaubt

Das Grundsatzurteil über die Demonstrationsfreiheit stammt aus dem Jahr 1985. Im sogenannten Brokdorf-Urteil definierte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Wert dieses Grundrechts.

Das Grundsatzurteil über die Demonstrationsfreiheit stammt aus dem Jahr 1985. Im sogenannten Brokdorf-Urteil definierte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Wert dieses Grundrechts. Es „gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens“, heißt es dort. Und die Richter gingen sogar ins Detail. Auch wenn das Risiko bestehe, dass mit „Ausschreitungen von einzelnen oder einer Minderheit zu rechnen ist“, dürfe eine Demonstration nicht einfach verboten werden. „In einem solchen Fall setzt ein vorbeugendes Verbot der gesamten Veranstaltung strenge Anforderungen an die Gefahrenprognose sowie die vorherige Ausschöpfung aller sinnvollen Mittel voraus, welche den friedlichen Demonstranten eine Grundrechtsverwirklichung ermöglichen.“ Wegen dieser strengen Vorgaben aus Karlsruhe glauben die Organisatoren der G-8-Proteste auch, dass sie vor Gericht sehr gute Chancen gegen das Demonstrationsverbot rund um den Zaun in Heiligendamm haben. Wie ernst das höchste deutsche Gericht das Brokdorf-Urteil nimmt, musste die Polizei 2006 in Gelsenkirchen erfahren. Sie wollte einen Aufzug rechter Demonstranten kurz nach einem WM-Spiel in der Nähe des Fußballstadions verbieten. Doch die NPD klagte sich durch die Instanzen und bekam am Ende in Karlsruhe recht. Die Tatsache, dass die Fußball-WM ein Ereignis von globaler Bedeutung sei, rechtfertige kein Demonstrationsverbot, entschieden die Verfassungsrichter. deh

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