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PROZESS IN LIECHTENSTEIN: Entschädigung für Steuersünder

Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen.

Ein entsprechendes Urteil fällte nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ das fürstliche Landgericht in Liechtensteins Hauptstadt Vaduz. Es befand, dass die damalige LGT- Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informiert habe, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. Der Dieb war ein früherer Mitarbeiter, der die CD mit den Daten für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Dadurch flog vor zwei Jahren unter anderen Post-Chef Klaus Zumwinkel als Steuersünder auf. Das Urteil sei mit Spannung erwartet worden, weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planten. ddp

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