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Politik: Quellenschutz

Im Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht begründen Bundesregierung, Länder und Bundestag ausführlich, warum V-Leute auch weiter nötig sind: „Ohne V-Leute wäre die Verbotsfähigkeit und -bedürftigkeit eines Vereins oder einer Partei – vor allem, was das Aggressiv-Kämpferische betrifft – kaum ermittelbar. (…) Folglich ist es auch Amtsaufgabe jeder Verfassungsschutzbehörde, führungsnahe V-Leute zu etablieren.

Im Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht begründen Bundesregierung, Länder und Bundestag ausführlich, warum V-Leute auch weiter nötig sind:

„Ohne V-Leute wäre die Verbotsfähigkeit und -bedürftigkeit eines Vereins oder einer Partei – vor allem, was das Aggressiv-Kämpferische betrifft – kaum ermittelbar. (…) Folglich ist es auch Amtsaufgabe jeder Verfassungsschutzbehörde, führungsnahe V-Leute zu etablieren. (…) Jeder potenzielle V-Mann macht sich über die Folgen einer eventuellen Enttarnung jedenfalls in der akuten Werbungsphase Gedanken. Die Person, deren familiäres und soziales Umfeld sich häufig aus Angehörigen der jeweiligen „Szene“ zusammensetzt, fürchtet das Stigma des Spitzels und Verräters. Eine Werbung weiterer V-Leute wird außerordentlich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht, wenn den V-Leuten nicht mehr die belastbare Zusicherung gegeben werden kann, dass auch die Behörde Vertraulichkeit bewahren werde. (…) Im BfV wird eine Verunsicherung der V-Leute auch im Bereich des Linksextremismus sowie im Bereich des Ausländerextremismus befürchtet. Es besteht die Gefahr, dass bestimmte Quellen die Zusammenarbeit beenden oder Werbungsversuche erfolglos bleiben, da die Verfassungsschutzbehörden nicht mehr glaubhaft die absolute Vertraulichkeit zusichern können. Dies kann langfristig die verdeckte Informationsbeschaffung durch V-Leute gefährden. (…) Ein transparenter Geheimdienst ist ein Widerspruch in sich.“ m.m.

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