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Politik: Radaropfer: Kinder betroffen?

Die Röntgenstrahlung durch militärische Radargeräte hat in den 60er und 70er Jahren möglicherweise auch die Gesundheit von Kindern der damaligen Radartechniker beeinträchtigt. Ein heute 40-jähriger schwer behinderter Mann aus Bayern erfuhr jetzt von einem Briefwechsel des damaligen Chefarztes der Augsburger Kinderklinik aus dem Jahre 1961, wenige Tage nach seiner Geburt.

Die Röntgenstrahlung durch militärische Radargeräte hat in den 60er und 70er Jahren möglicherweise auch die Gesundheit von Kindern der damaligen Radartechniker beeinträchtigt. Ein heute 40-jähriger schwer behinderter Mann aus Bayern erfuhr jetzt von einem Briefwechsel des damaligen Chefarztes der Augsburger Kinderklinik aus dem Jahre 1961, wenige Tage nach seiner Geburt. In dem Brief, der dem Tagesspiegel vorliegt, informiert der Chefarzt des Kinderkrankenhauses Josefinum den weiter behandelnden Arzt über die "Extremitätenmissbildungen" des Säuglings Dieter Neumann. Dieser war links mit nur einem Oberarm und "anhängendem Daumen" geboren, und der rechte Fuß setzte direkt am Becken an. Der linke Unterschenkel war mit einem Klumpfuß ausgebildet. Die Knochenstruktur galt ansonsten als normal. Eine spastische Bronchitis überlebte der Säugling damals nur knapp.

Chefarzt Freislederer schrieb damals weiter: "Sehr interessant erscheint mit die Tatsache, dass der Vater des Kindes bei der Bundeswehr und zwar bei einer Radarabteilung arbeitet. Zwei weitere, gleichzeitig in unserem Haus mit ganz ähnlichen Missbildungskomplexen behandelte Kinder weisen dieselbe Familienanamnese bezüglich des Vaters auf, so dass ich fast etwas an einen Zusammenhang denken möchte." Den Eltern der drei Kinder habe er jedoch auf entsprechende Fragen nach Zusammenhängen mit der Radartätigkeit der Väter eine "ausweichende Antwort" gegeben. Wegen der "auffälligen Häufung ähnlicher Fälle" hatte der Chefarzt das Innenministerium und die zuständigen Strahlenforschungsinstitute um Aufklärung gebeten. Die Antwortschriftwechsel sind bis heute nicht auffindbar.

Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung sollen zudem Ausrüstungsgegenstände der Bundeswehr den seit 1989 verbotenen Krebs erregenden Konservierungsstoff Pentachlorphenol (PCP) enthalten. Davon seien Schlafsäcke, Zelte, Planen, Rucksäcke, aber auch Handschuhe der Soldaten betroffen. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums wies die Behauptung zurück, es gebe einen Giftskandal. Die Bundeswehr habe bereits 1985 und damit mehrere Jahre vor dem Verbot auf die Beschaffung PCP-behandelten Materials verzichtet. Anfang der 90er Jahre habe die Bundeswehr beschlossen, solche Ausrüstungs-Artikel zu ersetzen.

cl

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