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Politik: Radaropfer klagen

Strahlenopfer der Bundeswehr werden das Verteidigungsministerium am kommenden Dienstag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro verklagen. Ihr Rechtsanwalt Remo Klinger teilte am Donnerstag in Berlin mit, wegen Versäumnissen der Bundeswehr würden am Landgericht Bonn vier Musterklagen und ferner auch zwei Klagen in Frankfurt/Oder wegen Mängeln in der Nationalen Volksarmee (NVA) eingereicht.

Strahlenopfer der Bundeswehr werden das Verteidigungsministerium am kommenden Dienstag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro verklagen. Ihr Rechtsanwalt Remo Klinger teilte am Donnerstag in Berlin mit, wegen Versäumnissen der Bundeswehr würden am Landgericht Bonn vier Musterklagen und ferner auch zwei Klagen in Frankfurt/Oder wegen Mängeln in der Nationalen Volksarmee (NVA) eingereicht. Beide Armeen hätten Soldaten schutzlos Radargeräten ausgesetzt.

Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) habe sein Versprechen gebrochen, krebskranke ehemalige Soldaten noch 2001 großherzig zu entschädigen, hatte Klingers Partner Reiner Geulen im Januar erklärt und die Klagen für Frühjahr angekündigt. Gemeinsam vertreten die beiden Anwälte 730 Mandanten beziehungsweise deren Hinterbliebene. 190 Betroffene seien bereits an Krebs gestorben. Mit den Musterklagen solle exemplarisch für alle Fälle über die Höhe des Schmerzensgeldes entschieden werden. Je nach Schwere der Erkrankung werden zwischen 76 700 und 519 000 Euro verlangt. Die Bundeswehr habe seit 1958 über die Risiken Bescheid gewusst, die Radargeräte aber erst Mitte der 80er Jahre mit Schutzvorrichtungen ausgerüstet, so die Anwälte.

Von mehr als 1500 Anträgen auf Anerkennung von Wehrdienstbeschädigung auf Grund Krebs auslösender Röntgenstrahlung an Radargeräten waren bis Januar rund 300 Fälle abgeschlossen und fünf Kranke als wehrdienstbeschädigt anerkannt worden. Die Parlamentarische Verteidigungsstaatssekretärin Brigitte Schulte (SPD) hatte dazu erklärt, die meisten Anträge seien abgelehnt worden, weil eine Berufserkrankung nicht nachweisbar gewesen sei.

Laut Geulen hat das Ministerium eine vereinzelte Messung an einem Gerät von 1981 herangezogen und die Strahlenbelastung auf dieser Grundlage berechnet. Andere, weit höhere Messungen seien nicht berücksichtigt worden. Der Bund zur Unterstützung Strahlengeschädigter wirft Scharping vor, auf "die biologische Lösung" zu warten.

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