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Politik: Rätselhafter Tod eines Asylbewerbers

Berlin - Auch zwei Wochen nach dem Tod eines Asylbewerbers auf einer Polizeistation in Dessau ist der Fall nicht vollständig aufgeklärt. Bei einem Brand im Polizeirevier der sachsen-anhaltinischen Stadt war am 7.

Berlin - Auch zwei Wochen nach dem Tod eines Asylbewerbers auf einer Polizeistation in Dessau ist der Fall nicht vollständig aufgeklärt. Bei einem Brand im Polizeirevier der sachsen-anhaltinischen Stadt war am 7. Januar ein Asylbewerber verbrannt. Der 21-jährige Mann aus Sierra Leone, Oury Jalloh, war am Morgen desselben Tages in Gewahrsam genommen worden. Er habe Frauen belästigt und gegen die hinzugerufenen Polizisten Widerstand geleistet, so die Polizei.

Zum Brandunglück schreibt die Polizei: „Gegen 12.05 Uhr wurde aufgrund eines Feueralarms ein Brand im Gewahrsamsbereich bemerkt.“ Beamte hätten versucht zu löschen, wären jedoch wegen starken Rauchs nicht mehr in die Zellen gelangt. Als sich die Feuerwehr durch den Qualm vorgearbeitet hatte, fand sie nach eigenen Angaben die Zellen offen vor. Die Feuerwehrmänner hatten die Information, dass sich eine Person noch im Gefahrenbereich befand. Sie entdeckten den Mann dann genau dort, wo es brannte: in einer der Zellen, auf einer Matratze.

Die Ermittlungen unter Leitung der Dessauer Oberstaatsanwältin Susanne Helbig dauern an. Das vorläufige Obduktionsergebnis nennt die Verbrennungen des Mannes als Todesursache. Für den Brand schließen die Sachverständigen technische Ursachen aus. Statt dessen fanden sie Reste eines Feuerzeuges in der Zelle. Wie das Feuerzeug dorthin kommen konnte, ist ungeklärt. Laut Gesetz muss die Polizei einen Festgenommenen untersuchen, bevor sie ihn in eine Gewahrsamszelle steckt. Gegenstände, mit denen er sich selbst gefährden könnte, muss sie ihm abnehmen.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau sagte, die Polizei sei grundsätzlich für die Sicherheit von Personen in Gewahrsam verantwortlich. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, sie zu fesseln, wenn die Gefahr besteht, dass sie sich selbst verletzen. Der Festgenommene soll unter Drogen- oder Alkoholeinfluss gestanden und um sich geschlagen haben. Daher sei es möglich, dass er „fixiert“ wurde. Personen in Gewahrsam müssen von den Beamten regelmäßig kontrolliert werden – besonders, wenn sie als gefährdet gelten. Die Ermittlungsbehörde sieht bisher keine Anhaltspunkte, dass Polizisten ihre Pflichten verletzt hätten.

Georg Picot

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