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RAF: Das Schweigen brechen

Die Generalbundesanwältin will vier ehemalige RAF-Terroristen zu Aussagen über den Buback-Mord zwingen.

30 Jahre nach dem „Deutschen Herbst“ haben die neuen Ermittlungen zum Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback am Freitag im Mittelpunkt der Jahrespressekonferenz von Generalbundesanwältin Monika Harms in Karlsruhe gestanden.

Der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock hatte im Frühjahr Stefan Wisniewski als Schützen angegeben. Wisniewski verbüßte zwar wegen der Schleyer-Morde eine langjährige Haftstrafe, nicht jedoch wegen der Ermordung Bubacks und seiner zwei Begleiter. Da Mord nicht verjährt, ermittelt die Bundesanwaltschaft 30 Jahre nach der Tat nun erneut gegen ihn. Bislang galten Sonnenberg, Folkerts und Klar als Buback-Attentäter. Zusätzlich wurde Brigitte Mohnhaupt als Kopf der Attentatsvorbereitungen verurteilt.

Elf frühere RAF-Terroristen wollte die Bundesanwaltschaft seit April 2007 als Zeugen vernehmen. „Alle beriefen sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht“, gab der Leiter der Terrorismusabteilung, Bundesanwalt Rainer Griesbaum, am Freitag bekannt. Nach Überzeugung Griesbaums haben Klar, Mohnhaupt, Folkerts und Sonnenberg dieses Recht aber nicht, weil sie wegen der Buback-Morde rechtskräftig verurteilt sind und eine neue Anklage in derselben Sache ausgeschlossen ist. Sie könnten sich durch ihre Aussagen folglich nicht selbst belasten.

Die Zeugenaussagen der vier sollen klären, ob Stefan Wisniewski der Schütze war, der den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 von einem Motorrad aus erschoss. Um sie zur Aussage zu zwingen, soll jetzt das Zwangsmittel Beugehaft eingesetzt werden. Außer Klar befinden sich alle nach ihrer Haft wieder auf freiem Fuß.

Aber nicht nur Boock hat den Verdacht auf Wisniewski gelenkt. Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll ihn 1980/81 ebenfalls gegenüber dem Verfassungsschutz als Schützen genannt haben. Aber auch das Bundesamt für Verfassungsschutz torpediert die Ermittlungen der Karlsruher Behörde. Die Akten mit der angeblichen Aussage werden nicht freigegeben. Möglicherweise, so Griesbaum am Freitag, werden die Unterlagen vom Bundesinnenministerium gesperrt.

Zur Ermittlung der Buback-Morde wurden inzwischen zahlreiche alte Tatspuren neu ausgewertet. Daraus ergab sich, dass Wisniewski beteiligt gewesen sein könnte. An einer Motorradjacke wurden Spuren gefunden, die auf ihn passen können. Griesbaum betonte aber: „Wir sind erst auf halbem Weg.“

Den Verdacht gegen Verena Becker, die von Bubacks Sohn Michael immer wieder als mögliche Schützin ins Spiel gebracht wird, nannte Griesbaum „noch viel, viel weiter weg“. Als falsch hat sich die Information erwiesen, in einem Motorradhelm der Buback-Mörder habe sich ein Haar von Verena Becker befunden. Das Haar stammte laut Griesbaum nicht von ihr. Allerdings wurden verschiedene Mischspuren gefunden, die auch von einer Frau stammen könnten. Um sie mit Genmaterial von Verena Becker abzugleichen, werden die Ermittlungen gegen sie möglicherweise wieder aufgenommen. Die weitere Aufklärung des Buback-Attentats wird sich folglich weit ins Jahr 2008 hinziehen.

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