zum Hauptinhalt

RAF: Entscheidung über Mohnhaupts Freilassung am Montag

Das Oberlandesgericht Stuttgart wird am kommenden Montag gegen 11 Uhr über E-Mail und im Internet bekanntgeben, ob die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt auf freien Fuß kommt. Die heute 57-Jährige gehörte von 1977 bis zu ihrer Festnahme 1982 zur Führungsebene der "Rote Armee Fraktion".

Stuttgart - Wie bei einer nicht öffentlichen Anhörung am 22. Januar deutlich wurde, hat die zu lebenslanger Haft verurteilte Mohnhaupt gute Chancen, das Gefängnis nach mehr als 24 Jahren zu verlassen. Die Bundesanwaltschaft beantragte, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Mohnhaupt gilt als Rädelsführerin der Entführung und Ermordung des Arbeitgeber-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer im Herbst 1977 und war im selben Jahr an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto beteiligt. 1985 erhielt sie fünf Mal Lebenslang und 15 Jahre Freiheitsstrafe. Einem Gutachten zufolge gilt die lange als RAF-Hardlinerin eingestufte Mohnhaupt nicht mehr als rückfallgefährdet. Die Mindestverbüßungsdauer läuft am 26. März aus, so dass sie an diesem Tag die bayerische Justizvollzugsanstalt Aichach verlassen könnte.

Mohnhaupt, ein RAF-Mitglied der ersten Stunde, war bereits zwischen 1972 und 1977 inhaftiert. Aus den Reihen der RAF sitzen zudem noch Christian Klar, Eva Haule und Birgit Hogefeld im Gefängnis. Bei Klar prüft Bundespräsident Horst Köhler derzeit eine Begnadigung, nachdem der ehemalige Terrorist schon in der Amtszeit von Johannes Rau ein entsprechendes Gesuch gestellt hatte. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false