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RAF: Gericht entscheidet über Mohnhaupt-Entlassung

Das Oberlandesgericht Stuttgart gibt heute bekannt, ob die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt nach mehr als 24 Jahren Haft das Gefängnis verlassen darf. Die 57-Jährige könnte bereits am 26. März auf Bewährung entlassen werden.

Stuttgart - Bei einer nichtöffentlichen Anhörung am 22. Januar hatte die Bundesanwaltschaft einen entsprechenden Antrag gestellt. Einem Gutachten zufolge gilt die lange als RAF- Hardlinerin eingestufte Mohnhaupt nicht mehr als rückfallgefährdet. In den Jahren von 1977 bis zu ihrer Festnahme 1982 gehörte sie zur Führungsebene der terroristischen "Roten Armee Fraktion".

Nach dpa-Informationen hat Mohnhaupt zwar glaubhaft der Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele abgeschworen, lässt aber ein Wort der Entschuldigung an die Angehörigen der Opfer vermissen. Sie gilt als Rädelsführerin der Entführung und Ermordung des Arbeitgeber-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer im Herbst 1977 und war im selben Jahr an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto beteiligt. 1985 wurde sie zu fünf Mal lebenslang und 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Fünf Jahre Bewährung

Einem Gutachten zufolge gilt die lange als RAF-Hardlinerin eingestufte Mohnhaupt nicht mehr als rückfallgefährdet. Die Mindestverbüßungsdauer läuft am 26. März aus, so dass sie an diesem Tag die bayerische Justizvollzugsanstalt Aichach verlassen könnte. Die Bewährungsfrist beträgt fünf Jahre.

Außer Mohnhaupt sitzen aus den Reihen der RAF noch Christian Klar, Eva Haule und Birgit Hogefeld in Haft. Bei Klar prüft Bundespräsident Horst Köhler derzeit eine Begnadigung. Der 54-Jährige hatte ein Gnadengesuch schon bei Köhlers Amtsvorgänger Johannes Rau gestellt. Der studierte Historiker gehörte seit Mitte der 70er Jahre zum inneren Führungszirkel der RAF und war Mohnhaupts Hauptkomplize bei der Schleyer-Entführung. Er sitzt derzeit in Bruchsal in Baden- Württemberg im Gefängnis. (tso/dpa)

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