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Die wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback angeklagte ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker, am Dienstag (26.06.12) im Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart vor Verhandlungsbeginn.

© dapd

RAF-Prozess: Verteidigung plädiert auf Freispruch für Ex-Terroristin Becker

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord am früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback ins Gefängnis. Die Verteidigung sieht das ganz anders und forderte nun einen Freispruch.

Die Verteidiger der früheren RAF-Terroristin Verena Becker haben beantragt, sie vom Vorwurf der Beteiligung an dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 freizusprechen. „Da es an einem objektiven Tatbeitrag der Angeklagten fehlt, kommt eine Bestrafung nicht in Betracht“, sagte Verteidiger Walter Venedey am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Das Urteil soll am 6. Juli um 13.00 Uhr verkündet werden.

Becker habe nicht zu dem Anschlagskommando gehört, das den Generalbundesanwalt und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe ermordete. Sie sei auch nicht über die Einzelheiten der Tatausführung informiert gewesen, betonte der Anwalt. Die Verteidigung stellte zugleich die Aussage des RAF-Aussteigers Peter Jürgen Boock als unglaubwürdig dar. Er habe als Zeuge im Prozess mindestens einmal gelogen und darüber hinaus unpräzise Angaben gemacht. Venedey fügte in seinem Plädoyer hinzu, falls das Gericht jedoch zu einer Verurteilung kommen sollte, könne eine Strafe von mehr als zwei Jahren keinen Bestand haben.

Die RAF-Terroristen in Bildern

Zwtl.: Anklage fordert viereinhalb Jahre Haft Die Bundesanwaltschaft geht nach dem Ende der Beweisaufnahme von Beihilfe zum Mord aus und fordert eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die 59-Jährige. Die damalige RAF-Terroristin habe sich bei Vorbereitungstreffen vehement für das Attentat eingesetzt. Von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft rückte die Bundesanwaltschaft jedoch ab. Wegen Beckers früherer Verurteilung zu lebenslanger Haft sollen zwei Jahre als bereits vollstreckt gelten. Damit müsste Becker noch für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

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Michael Buback hatte überraschend keine konkrete Strafe in seinem zweitägigen Schlussvortrag gefordert. Er begründete dies damit, dass der wahre Tatbeitrag Beckers wegen „schwerster Ermittlungsfehler“ nicht habe aufgeklärt werden können. Zudem vertritt er die These, dass der Verfassungsschutz die frühere Terroristin vor einer Strafverfolgung geschützt habe.

Anders argumentierte der Bruder des ermordeten Generalbundesanwalts, der ebenfalls als Nebenkläger in dem Verfahren auftritt: Sein Anwalt verlangte, Becker wegen Mittäterschaft zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen. Aufgrund einer Vielzahl von Indizien sei eine Verurteilung wegen Mittäterschaft „möglich und nötig“. (dapd)

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