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Knut Folkerts

© Bodo Marks

RAF: Schuld und Schweigen

30 Jahre Deutscher Herbst. Eine Million bot man ihm 1977 für Details zur Schleyer-Entführung. RAF-Mitglied Knut Folkerts sagte Nein

Der erste Fehler, sagt Knut Folkerts, stehe schon im zweiten Satz, in Zeile 4. „Da er die Aufnahmeprüfung in das Gymnasium im Jahr 1963 nicht bestand“, heißt es in dem 103 Seiten starken Text des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Oktober 1980, „wechselte er auf das katholische Internat …“ Folkerts’ Augen werden schmal in diesem Moment, in seinem Blick liegt Verachtung. Aber auch Triumph, was da steht, ist, irgendwie, auch eine Form der Bestätigung seiner selbst. Denn die Passage stammt aus jenem Urteil „Im Namen des Volkes“, mit dem er zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde, schuldig befunden „dreier durch dieselbe Handlung begangener Verbrechen des Mordes, eines Verbrechens des versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub“ sowie „jeweils in Tateinheit mit einem Vergehen der Bildung einer terroristischen Vereinigung“.

Knut Folkerts, schuldig gesprochen für den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und an seinen beiden Begleitern Wolfgang Göbel und Georg Wurster, sowie für den Überfall auf ein Waffengeschäft in Frankfurt am Main, sagt: „Ich habe damals die Aufnahmeprüfung für das Gymnasium bestanden.“

Er könnte das korrigieren, mit Leichtigkeit – das und, wie er sagt, noch viel mehr. Denn Folkerts, RAF-Mitglied im Terrorjahr 1977 und nach eigener Auffassung politisch und moralisch für alles verantwortlich, was in jener Zeit im Namen der RoteArmee-Fraktion geschah, sagt: „Alle Zeugenaussagen sind falsch.“ Ein „Kampfurteil“ sei das gewesen, eine „Kollektivverurteilung“, wo man ihm doch ursprünglich einen konkreten Tatbeitrag nachgesagt hatte. Am Tattag, dem 7. April 1977, sei er nicht in Karlsruhe gewesen und an jenen Apriltagen zuvor auch nicht, an denen er angeblich Bubacks Fahrtroute ausspioniert haben soll. Er will das Motorrad nicht angemietet haben, von dem aus die tödlichen Schüsse auf den Generalbundesanwalt abgegeben worden sind, und den Fluchtwagen, mit dem die drei Täter das Weite gesucht haben, auch nicht. Knut Folkerts sagt, er sei auch am Tag des Überfalls auf das Waffengeschäft, dem 1. Juli 1977, nicht in Frankfurt am Main gewesen. Auch dafür gibt es Zeugen, die es anders gesehen haben wollen, die ihn schwer belasten. Aber Knut Folkerts sagt heute, 30 Jahre danach, von denen er insgesamt 18 Jahre im Gefängnis für Taten verbracht hat, die er nicht begangen haben will: „Alle wussten doch damals, was das für ein Zeugenmaterial ist.“ Alle, Ankläger und Richter. Alle gegen einen.

Auf einmal gab es für den Buback-Mord einen Täter zuviel

Es ist nicht einfach, sich mit Knut Folkerts zu treffen. Mitte Mai hat er dem „Spiegel“ ein einziges Interview gegeben, das er als „Statement“ verstanden wissen wollte nach jenen Wochen aufgeheizten Debattierens einer Gesellschaft, die 30 Jahre nach dem „Deutschen Herbst“ mit großer Mehrheit und noch größerer Vehemenz sich gegen eine Begnadigung von Christian Klar ausgesprochen hat. Folkerts ist mit Klar befreundet, dem letzten noch einsitzenden RAF-Mitglied aus jener Zeit; ansonsten ist von der ehemaligen Terrortruppe, die sich 1998 selbst aufgelöst hat, nur noch Birgit Hogefeld im Gefängnis, aber die ist schon aus einer anderen Generation. „Klar“, sagt Folkerts, „sitzt länger ein, als jeder Nazi in Deutschland je gesessen hat.“ Er muss nicht mehr weitersprechen, man ahnt, was er meint. Er meint: Das sagt doch schon alles.

Im „Spiegel“ hat Knut Folkerts von einer „Logik des Krieges“ gesprochen, in der man sich damals beiderseits gewähnt habe, der Staat und die RAF. Es ist das Mindeste, was der heute 55-Jährige als historische Wahrheit gerettet haben möchte, keine späte Entschuldigung für das, was an Morden geschah, nein, aber eine Erklärung dafür, dass ein Häuflein Festentschlossener dachte, nicht anders handeln zu können. Die Nazis. Vietnam. Das Napalm. Die eigene Ohnmacht, nicht mehr zu lindern, so lange, bis man selbst zur Gewalt griff. Es ist der ganz große Bogen in wenigen Worten, weit weniger verquast übrigens als in jener substantivierten Revolutionsrhetorik der 70er Jahre. Folkerts sagt: „Ich bestehe darauf, dass die Existenzgeschichte der RAF nicht auf Banalitäten reduziert wird.“

Das ist sein Kampf, ein Kampf um Erkenntnisse, wie er es nennt. Er führt ihn nach eigener Logik – und eigenen Gesetzen, wozu auch gehört, Medienkontakte zu dosieren und jeden Verweis auf seine aktuelle Tätigkeit zu unterlassen. Ein Zeitfenster tut sich auf, bevor die Berichterstattung zum „Deutschen Herbst“ anrollt. Am Mittwoch jährt sich der Beginn der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zum 30. Mal.

Wir hatten uns erstmals im April getroffen, als die Zeichen günstig standen, die Zeit nach Folkerts’ Ansicht aber noch nicht reif für eine Geschichte über ihn mit seinem Zutun war. Das Ex-RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock hatte ihn kurz zuvor entlastet, hatte den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski als Todesschützen auf dem Karlsruher Motorrad benannt. Boock. Ausgerechnet Boock! Jener Boock, den sie in ehemaligen RAF-Kreisen als „Ratte“ bezeichnen, als „total verkommen“. Boock, dessen Namen sie nicht mal in den Mund nehmen.

Doch Boock hatte die Sache ins Rollen gebracht. Wenige Tage vor dem 30. Todestag Siegfried Bubacks hatte eines der spektakulärsten Verbrechen der Bundesrepublik plötzlich einen Täter zu viel. Die Darstellung Folkerts’, der im April im Gespräch mit dem Tagesspiegel schilderte, am Tattag morgens in Köln eine Bank ausspioniert zu haben und abends das spätere RAF-Mitglied Silke Maier-Witt auf niederländischer Seite der Grenze abgeholt und nach Amsterdam gebracht zu haben, gewann an Plausibilität. Maier-Witt selbst hatte dies in den 90er Jahren gegenüber der Bundesanwaltschaft ausgesagt. Stimmt das alles so, dann hat Knut Folkerts, der im September 1977 bei seiner Festnahme im niederländischen Utrecht einen Polizisten erschossen hat, dort 1978 zu 20 Jahren Haft verurteilt und ein Jahr später nach Deutschland ausgeliefert wurde, für das falsche Verbrechen lebenslang in Haft gesessen. 2005 hat das niederländische Außenministerium ein Strafvollstreckungsbegehren an die Bundesrepublik Deutschland gestellt, Folkerts soll dort die restlichen Jahre absitzen. Noch einmal 19. Das Verfahren ist noch anhängig. Es ist eine andere Geschichte, macht die hiesige aber noch komplizierter.

Sie ist schon kompliziert genug, ein von beiden Seiten erbittert geführter Kampf, zu dem auch die Tatsache gehört, dass sie ihm in jenen Septembertagen 77, der Hochzeit des „Deutschen Herbstes“, eine Million und eine neue Identität angeboten haben, wenn er Details der damals noch laufenden Schleyer-Entführung preisgebe. Er gehörte damals zum harten Kern der RAF. Knut Folkerts sagt, er habe nie darüber nachgedacht zu kooperieren, in all den Jahren danach auch nicht. Eine „Kleinbürgersumme“ hat man ihm damals angeboten, so nennt er das, ein Präsent aus einer Kleinbürgerwelt. Noch heute ist Knut Folkerts nicht in der Lage, den Gedanken an sich heranzulassen, was hätte sein können, wenn er das Geld angenommen hätte. Nicht einmal theoretisch.

Buback-Anschlag
Tatort Karlsruhe. Abtransport des Anschlags auf Siegfried Buback. -

© Keystone

Wahrscheinlich ist dies eine Geschichte von Gräben, die niemals überwunden werden – und von Parallelen, die sich im Unendlichen berühren. Denn Folkerts hat all die Jahre lang geschwiegen. Im Bewusstsein, dass „die Justiz“ von der anderen Seite ohnehin nur „als Kampfmittel“ verwendet werde. Im Bewusstsein, dass es sein Recht im Rechtsstaat ist, als Angeklagter die Aussage zu verweigern. Im Bewusstsein, dass „ich RAF war“, bereit, jegliche Kollektivschuld auf sich zu nehmen, schweigend, aus Selbstachtung. Eine seltsame Melange.

Und die andere Seite, der Staat? Urteilte hart und unmissverständlich, verhielt sich genauso, wie es der Zeitgeist erforderte – und wie es die RAF erwartete. Und wo nötig, bediente der Staat sich sogar der Kollektivschuld, die Parallelen berühren sich. Knut Folkerts hat die entscheidenden Stellen gelb markiert, die Unterschiede, die zwischen Anklageschrift und dem jetzt erst für die Öffentlichkeit zugänglich gemachten Urteil existieren, jener Brustton der Überzeugung, der für das Detail später nicht mehr zu halten war – für die große Sache aber schon.

Der Tathergang, der Mord an Buback, an Göbel, an Wurster – in der Anklageschrift liest sich das so: „Knut Folkerts hatte auf dem Rücksitz des von seinem Komplizen gelenkten Motorrads Marke Suzuki GS 750 Platz genommen…“ (…)

„Nunmehr fuhren Knut Folkerts und sein Komplize mit ihrem Motorrad – von hinten kommend – rechts neben das Dienstfahrzeug.“ (…) „…zog der Angeschuldigte plötzlich aus einer zwischen sich und dem Fahrer gehaltenen braunen Reisetasche ein bis dahin gehaltenes, an Lauf und Schaft verkürztes Selbstladegewehr…, eröffnete von Rücksitz des Motorrads aus einer Entfernung von ca. 70 cm schräg von oben nach unten das Feuer und gab überraschend 15 Schüsse durch die rechten Seitenfenster auf die Insassen des anfahrenden Dienstwagens ab.“

Knut Folkerts, so stellt es die Anklageschrift dar, war der Mörder von Siegfried Buback.

Und das Urteil? Man ist sich im Grundsätzlichen noch sicher, 1980, aber schon nicht mehr im Detail. „Ob der Angeklagte auf dem Motorrad saß oder mit dem Pkw wartete, ließ sich nicht feststellen. Sicher ist, dass er das eine oder andere tat.“

Knut Folkerts sagt: „Sie brauchten einen Täter. Und als bekennendes RAF-Mitglied traf es aus ihrer Sicht schon einen Richtigen. Das Verlogene daran ist, wie die Absicht mit offensichtlich grotesken Zeugenaussagen aufgepumpt wurde.“ Bisweilen kokettiert er im Gespräch, das in einem kleinen Restaurant in Hamburg geführt wird, damit, dass er Linkshänder ist, beim Griff zum Salz, zum Weinglas. Es beweist – nichts. Aber dass es so gar keine Rolle gespielt hat, damals, bei der Beweisaufnahme, weil doch das Motorrad nachweislich rechts neben dem Fahrzeug von Buback zum Halten kam und ein Linkshänder auf dem Sozius sich für die Todesschüsse schon enorm hätte verdrehen müssen – das passt heute gut ins Bild.

Knut Folkerts will nicht, dass dieses Bild sich noch einmal verändert. In Karlsruhe, bei der Bundesanwaltschaft, haben sie erklärt, er könne ja ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen. Das klingt für ihn „billig“. Was soll er da sagen? Er hat doch all die Jahre geschwiegen, nicht umsonst. „Das einzig gesellschaftlich Sinnvolle nach 30 Jahren“, sagt er, „wäre ein kritisches Begreifen dieser Konfrontation.“ Er ist an juristischer Aufarbeitung nicht interessiert. Er sagt, er wisse doch, wie Justiz funktioniere, „auf welch primitivem Niveau“.

Die einen wissen nichts, die anderen sagen nichts

Kann sein, dass der Kampf damals schlichter war, als alle Seiten zuzugeben bereit waren. Im April, beim ersten Treffen, hatte Folkerts sich noch mokiert, dass die Ermittlungsbehörden seinerzeit nicht mal in der Lage gewesen waren, den RAF-Code „Margarine“ für das Attentat auf Buback zu entschlüsseln. SB hieß damals eine gängige Margarinen-Marke, SB, die Initialen für Siegfried Buback. „Darauf sind sie nicht gekommen, weil sie immer nur ihre Frauen zum Einkaufen geschickt haben“, hatte Folkerts gesagt, die Ermittler, „nicht fähig zur Transzendenz, nicht mal auf der Ebene eines Brotbelags.“ Vielleicht waren die Zeiten tatsächlich so, die Erklärungen waren es auf alle Fälle. Man zerstört diese Bilder nicht mehr, wenn diese Bilder doch das eigene Leben zusammengehalten haben.

Parallelen, die sich im Unendlichen berühren – trifft es das? Es war die RAF, sagen beide Seiten, aber wer aus der RAF genau, das sagen die einen nicht, und die anderen wissen es nicht. Das Ermittlungsverfahren gegen Stefan Wisniewski zieht sich. Nur Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, so scheint es, macht öffentlichen Druck. Seine Familie, hat Buback kürzlich gesagt, habe „all die Jahre geglaubt, dass nichts unversucht gelassen wurde, um den Mord an meinem Vater und seinen Begleitern aufzuklären“. Buback ist irritiert, für ihn ist es auch eine Frage des Vermächtnisses seines um Aufklärung bemühten Vaters. Er sagt: „Wir können es nicht hinnehmen, dass die Verantwortung dafür von einem Kollektiv übernommen wird.“ Er meint mit „wir“ die Angehörigen. Die Gesellschaft meint er nicht.

Am 12. April 1977, nur fünf Tage nach dem Mord an Siegfried Buback, wurde in Köln übrigens jene Bank überfallen, die Knut Folkerts am Tag des Karlsruher Attentats ausspioniert haben will. Die Täter erbeuteten seinerzeit 70 000 Mark. „Doch“, sagt Knut Folkerts, „es hat sich gelohnt.“

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